Justizkostengesetz

22.08.2012

MÜLLER: Kritik am Justizkostengesetz läuft ins Leere – viel Lärm um nichts

„Das Justizkostengesetz ermöglicht dem Land künftig, substanzielle zusätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne hoheitliche Befugnisse zu übertragen. Außerdem werden auch nach Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten alle datenschutzrechtlichen Vorgaben vollumfassend gewahrt. Die heutige Anhörung hat dies noch einmal klar bestätigt“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Weiter erklärte Müller:
„Entgegen der von Verbänden vorgebrachten Kritik haben private Inkassounternehmen künftig lediglich die Aufgabe, den Justizbehörden zuzuarbeiten. Die tatsächliche Vollstreckung verbleibt weiterhin bei den Gerichtsvollziehern. Die Intention des Gesetzes ist im Entwurf wie folgt umschrieben:“

„In das Hessische Justizkostengesetz werden Regelungen aufgenommen, die es ermöglichen, private, auf Forderungseinzug spezialisierte Unternehmen zur Unterstützung beim Aufspüren von pfändbaren Vermögenswerten und neuen Wohnanschriften im Bereich der niedergeschlagenen Forderungsbeträge in Anspruch zu nehmen. Eine Delegation hoheitlicher Befugnisse erfolgt dabei nicht.“

„Befürchtungen hinsichtlich der Beitreibungspraxis oder des Datenschutzes beruhen folglich auf Missverständnissen. Gerade die Belange des Datenschutzes wurden durch enge und intensive Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bereits frühzeitig und umfassend berücksichtigt“, so Müller.