Jugendmedienschutzstaatsvertrag

26.03.2010

Die FDP-Fraktionen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen fordern nach der gestrigen Beschlussfassung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag deutliche Nachbesserungen. „Unser Ziel ist es, Anbietern, Nutzern und besonders Eltern mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag ein praxistaugliches und transparentes Instrument an die Hand zu geben, das Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in geeigneter Weise schützt. Unserer Meinung nach darf Jugendmedienschutz jedoch nicht dazu führen, dass die Freiheit des Internets als interaktives Medium deutlich eingeschränkt wird“, so die Fraktionsvorsitzenden Thomas Hacker (Bayern), Dr. Hans-Ulrich Rülke (Baden- Württemberg), Florian Rentsch (Hessen) und Christian Dürr (Niedersachsen).

Wir bedauern, dass es bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz trotz Bedenken der FDP-Fraktionen keine Mehrheit für eine Verschiebung und Veränderung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gegeben hat. „Die aktive Einbeziehung der Anbieter in den Jugendmedienschutz begrüßen wir ausdrücklich und sehen die regulierende Selbstregulierung als zukunftsweisenden Weg. Überreglementierung bei der Einführung von Netzsperren sind jedoch angesichts der globalen Vernetzung nicht nur fehl am Platz, sondern auch kaum durchsetzbar.“ 

Schüler- und Jugendorganisationen müssten per Gesetz die auf ihren Seiten geschalteten Foren oder Blogs 24 Stunden lang auf jugendgefährdete Inhalte hin überprüfen. Dies gilt dann auch für ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagierte Verbände sowie für politische Parteien und deren Jugendorganisationen. Einzige Alternative für Anbieter wäre, diese Seiten künftig nur volljährigen Nutzern zugänglich zu machen. Eltern, die ein Jugendschutzprogramm nutzen, schneiden ihre Kinder vom Zugang zu diesen Informationen hingegen ab. Dies ist aus Sicht der FDP-Fraktionen nicht zustimmungsfähig.

Nach Meinung der liberalen Parlamentarier nimmt durch die Einführung neuer und unbestimmter Rechtsbegriffe die Rechtsunsicherheit der Verbraucher, insbesondere der Eltern, deutlich zu. „Jugendmedienschutz wird aber nur dann effektiv sein, wenn alle an einem Strang ziehen: Anbieter unter Einbeziehung der Selbstkontrolleinrichtungen auf der einen Seite sowie Nutzer der Onlinemedien auf der anderen Seite. Staatliche Eingriffe darf es nur dann geben, wenn dieses System der regulierenden Selbstregulierung versagt. Wir werden die Zeit bis zur endgültigen Unterzeichnung für Nachbesserungen nutzen, da die jetzige Fassung von den Fraktionen so nicht mitgetragen wird“, so die Fraktionsvorsitzenden einstimmig.