Jugendkriminalität

29.08.2013

Müller: SPD verklärt eigene Rolle bei Häusern des Jugendrechts – und macht unseriöse Versprechungen zur Jugendkriminalität

„Nur wer genau zugehört hat, hat in einem Nebensatz das Eingeständnis der Oppositions-SPD vernehmen können, dass die hessischen Häuser des Jugendrechts keine Idee der hessischen Sozialdemokraten gewesen sind, sondern zuvor schon Vorbilder aus anderen Bundesländern hatten. Wer darüber hinaus mit dem Thema Jugendkriminalität tiefer befasst ist, weiß, dass es liberale Justizminister in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg waren, die dieses Konzept aus der Taufe gehoben und in die Tat umgesetzt haben. Auch in Hessen wurden die Häuser des Jugendrechts unter der Ägide von FDP- Justizminister Jörg-Uwe Hahn eröffnet“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Weiter erklärte Müller, der auch Mitglied im Unterausschuss für Justizvollzug ist:

„In der Tat ist die Frage der Jugendkriminalität angesichts immer wieder zu beobachtender Biografien junger Menschen, die ein sukzessives Abrutschen in die Kriminalität dokumentieren, ein Thema, welches das spezielle Augenmerk der Justiz und der ganzen Gesellschaft verdient. Allerdings bietet das heute vorgestellte Papier der SPD kaum wesentliche Neuerungen über die gute Arbeit der Häuser des Jugendrechts hinaus sowie einige durchaus bedenkliche Ansätze in persönlichkeitsrechtlicher Sicht. „Standardisierte Screenings“ und „individuelle Begleitung“ von Kindern und Jugendlichen klingen zunächst positiv, aber man muss sich vor Augen führen, was es für Kinder bedeutet, wenn sie nach den Plänen der Hessen-SPD schon ab dem Alter von bereits 6 Jahren im Rahmen des SPD-Programms „KidZs“ unter kontinuierliche Beobachtung durch den Staat gestellt werden können.

Nicht alle Defizite junger Menschen kann der Staat auffangen. Eine wirksame Prävention ist nicht möglich, ohne dass auch die Eltern in die Pflicht genommen werden. Nach dem Grundgesetz sind Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur das ‚natürliche Recht‘ der Eltern, sondern auch die ‚ihnen zuvörderst obliegende Pflicht‘. Zwar wacht die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern, staatliche Maßnahmen zur Prävention greifen aber per Definition in die Bürgerrechte ein, bevor etwas geschehen ist. Hier sollen in völlig unverhältnismäßiger Weise Kinder durch Profile abgestempelt und die Eltern mit der Prognose konfrontiert werden, dass ihr Kind kriminalitätsgefährdet ist, wenn nicht die staatlichen Maßnahmen sogenannt ‚freiwillig‘ angenommen werden. Über den Bedarf an Maßnahmen soll dann über die Köpfe der Betroffenen entschieden werden. Das ist keine Präventionspolitik, sondern eine rechtspolitisch fragwürdige Überwachungs- und Bevormundungspolitik.

„Die sehr guten Erfahrungen, die mit den Häusern des Jugendrechts gemacht worden sind, haben gezeigt, dass eine spezialisierte Jugendgerichtshilfe in den Kommunen dem Konzept sehr förderlich ist. Es ist daher besser, die Kommunen bei der Einrichtung spezialisierter Jugendhilfeeinrichtungen zu ermutigen und zu unterstützen, um die Kooperation und Vernetzung mit allen Akteuren herbeizuführen, als aktionistisch neue Parallelprogramme mit bedenklichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte von Kindern und Eltern zu implementieren, für die überdies keinerlei Ansätze für eine seriöse Finanzierung erkennbar sind.“