Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

28.07.2017
  • Ermittlungsverfahren in Hessen erreichen Höchststand
  • Staatsanwaltschaft kümmert sich vermehrt um Bundesangelegenheiten anstatt die Verfahrensdauer signifikant zu senken

WIESBADEN – Anlässlich der Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Die hessischen Staatsanwälte nehmen vermehrt Bundesaufgaben wahr, statt sich um ihre Ermittlungsverfahren in Hessen zu kümmern. So unterstützen hessische Staatsanwälte das Bundeskriminalamt bei der Auswertung der Daten der sogenannten „Panama Papers“ und die Generalstaatsanwaltschaft übernimmt vermehrt Staatsschutzverfahren des Generalbundesanwalts. Während im Jahr 2016 die Generalstaatsanwaltschaft zehn Fälle für den Generalbundesanwalt übernommen hat, sind es in 2017 bereits 47 Verfahren. Wir Freidemokraten haben die Stellenaufstockung bei der Staatsanwaltschaft begrüßt, damit die durchschnittliche Verfahrensdauer hessischer Ermittlungsverfahren endlich signifikant gesenkt werden kann. Doch die Staatsanwaltschaft kümmert sich lieber um Bundesangelegenheiten statt die lange Verfahrensdauer in Hessen endlich in den Griff zu bekommen. Die Justizministerin ist gefordert, den Fokus der Staatsanwaltschaft auf die Bearbeitung hessischer Ermittlungsverfahren zu lenken. Schließlich dauerte in Hessen ein Ermittlungsverfahren im Jahr 2016 durchschnittlich 2,1 Monate, während in Nordrhein-Westfalen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 1,5 Monaten lag und in Bayern Ermittlungsverfahren in der Regel bereits nach knapp einem Monat abgeschlossen sind.“

Dr. Blechschmidt weiter:

„Wir freuen uns, dass der Bund unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schätzt und auf ihre Expertise gern zurückgreift. Doch es kann nicht sein, dass fehlende Kapazitäten beim Generalbundesanwalt durch die Arbeit hessischer Beamtinnen und Beamten aufgefangen werden, während wir in Hessen einen Höchststand an Ermittlungsverfahren verzeichnen und die Verfahren im Schnitt länger als zwei Monate dauern. Denn eine kurze Verfahrensdauer schafft Akzeptanz in der Gesellschaft und zeichnet einen funktionierenden Rechtsstaat aus.“