Jagdrecht

29.06.2012

SÜRMANN: Europäisches Urteil erkennt deutsches Reviersystem eindeutig an – Grüne haben nichts verstanden
Dass eine grüne Stadtparlamentarierin das Hessische Jagdgesetz in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs als veraltet auslegt, ist eine Zumutung.

„Der Gerichtshof hat das deutsche Reviersystem und die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd in seiner Einzelfallentscheidung ausdrücklich anerkannt. Nichts davon steht in der Presseerklärung der Grünen. So ist auch nicht das Hessische Jagdgesetz infolge des Urteils anzupassen, sondern das Bundesjagdgesetz, welches den allgemeinen Rahmen für die Rechte der Eigentümer in Jagdbezirken vorgibt“, erklärte Frank SÜRMANN, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Erklärung der Grünen-Abgeordneten Martina Feldmayer.

Weiter erklärte Sürmann:

„Wer in diesem Zusammenhang erklärt ‚die Jagd sei notwendig, um die Waldschäden durch das Wild möglichst klein zu halten‘ hat vom Naturschutz nichts verstanden. Die Jagd ist keine Schädlingsbekämpfung, sondern soll der Bewahrung eines möglichst natürlichen Gleichgewichts dienen. Das Hessische Jagdgesetz ist gerade in wildbiologischer Hinsicht hier bundesweit vorbildlich.“