Jagdgesetz

20.12.2010

Dr. Walter Arnold und Frank Sürmann: Jagdgesetz wird zukünftig noch besser
Das bereits heute als vorbildlich bezeichnete Hessische Jagdgesetz wird zukünftig noch besser.

„Mit seiner Novellierung schaffen wir einen konsistenten und vor allem praxisnahen Rahmen für ein verträgliches Miteinander von Wild, Wald und Flur. Wir schaffen klare Vorgaben für eine jagdliche Raumordnung und Bewirtschaftungskriterien in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft“, erklärten Dr. Walter Arnold und Frank Sürmann, jagdpolitische Sprecher der Fraktionen der CDU und der FDP im Hessischen Landtag, heute anlässlich der Fertigstellung des Gesetzentwurfs der beiden Fraktionen für ein überarbeitetes Hessisches Jagdgesetz.

Beide Landtagsabgeordnete, die selbst auch Jäger sind, führten aus, man habe in langen Gesprächen und Abstimmungsprozessen vernünftige Regelungen erarbeiten können, die dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso dienen, wie den Interessen von Landwirten, Jägern, Förstern, Waldbesitzern und nicht zuletzt von Bürgerinnen und Bürgern.

Dazu Dr. Arnold und Sürmann:
„Die Stärkung des verträglichen Miteinanders und des gerechten Interessenausgleichs ist ein wesentlicher Eckpunkt unseres Gesetzentwurfs, den wir nun in die parlamentarischen Abstimmungen geben. Angesichts richtungweisender Vorgaben, beispielsweise für eine flexible Abgrenzung von Hochwildbewirtschaftungsgebieten, innovative Abschussplan-Festsetzungen für Rehwild-Hegegemeinschaften nach dem Pilotprojekt Knüllwald, die Vorgabe zusätzlicher Äsungsflächen, für praxisnahe Regelungen für die Ausbildung von Jagdhunden bzw. für Nachsuche-Gespanne bei einer revierübergreifenden Nachsuche sowie eine tierschutzorientierte Fütterungsregelung in Notzeiten von Schalenwild sehen wir unseren Gesetzentwurf als nachhaltig, zukunftsweisend und konsensfähig an.“