Jagdgesetz

03.03.2011

Frank Sürmann: Verbesserung des Jagdrechts dient dem Natur- sowie Tierschutz und stärkt Eigenverantwortlichkeit der Jäger

„Wild, Wald und Flur gehören zusammen wie die Jagd zum Naturschutz. Weil das an sich vorbildliche Hessische Jagdgesetz in diesem wichtigen Zusammenhang bislang einige Lücken aufwies, soll es zukünftig noch konsistenter und vor allem praxisnäher ausgestaltet werden. Mit unserem Gesetzentwurf kommen wir diesem hohen Anspruch nach“, so Frank Sürmann, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen hob Sürmann hervor:

„Es ist uns gelungen, vernünftige Regelungen zu erarbeiten. Diese dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen der Landwirte, Jäger, Förster, Waldbesitzer sowie Bürger. Dabei setzen wir bewusst auf praxisnahe und wildbiologisch sinnvolle Regeln. Indem wir beispielsweise im unmittelbaren Bereich von Grünbücken ein Jagdverbot festsetzen und die Bewirtschaftungsgebiete für das Hochwild flexibilisieren, fokussieren wir wesentlich stärker auf den natürlichen Bewegungsdrang der Wildtiere.

Auch die Entwicklung der Wildpopulationen soll mit unserem Gesetzentwurf zukünftig stärker Berücksichtigung finden. Dadurch ist nicht nur dem Wild gedient, sondern gleichermaßen auch einer nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft. Fütterungsregelungen sowie Jagd- und Ruhezeiten wurden unter diesem Aspekt grundsätzlich überdacht und angepasst. Wenn etwa das Schalenwild im Winter seine Körpertemperatur senkt, sollte es auch nicht mehr bejagt werden. Außerhalb von echten Notzeiten muss die Fütterung restriktiv gehandhabt werden.

Nilgänse fallen jetzt unter das Jagdrecht, da diese fremde Wasservogelart heimische aggressiv verdrängt und die Population steigt. Ringeltauben unter einem Jahr, zu erkennen am fehlenden Halsring, können ganzjährig insbesondere zur Schadensabwehr erlegt werden.

Unser Gesetzentwurf wird naturschutzrechtlichen und tierschutzorientierten Maßstäben in besonderem Maße gerecht. Wir bauen Bürokratie ab und stärken die Eigenverantwortlichkeit der Jäger. Bislang uneindeutige Regelungen werden präzisiert.

Diese und andere Neuerungen machen das hessische Jagdrecht noch besser und geben allen engagierten Jägern Rechtssicherheit.“