Islamischer Religionsunterricht
Erklärung der Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich, zum Thema islamischer Religionsunterricht:
1. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes hat eine Religionsgemeinschaft
den einklagbaren Anspruch auf Erteilung von bekenntnisorientiertem
Religionsunterricht.
2. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, wonach islamischer
Religionsunterricht in deutscher Sprache an hessischen Schulen eingeführt wird,
wenn es einen legitimierten Ansprechpartner gibt, treibt die Landesregierung dieses
Ziel mit großer Sorgfalt voran. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wurden vier
Gutachten eingeholt. Diese werden jetzt durch die Landesregierung abschließend
bewertet.
3. Im Verwaltungsverfahren wird sichergestellt, dass der Unterricht in absoluter
Übereinstimmung mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung erteilt wird. Auch nach
Abschluss dieses Verfahrens wird dies durch die staatliche Aufsicht über das
gesamte Schulwesen gewährleistet.
4. Für die Koalition aus CDU und FDP steht fest, dass selbstverständlich eine
Einflussnahme anderer Staaten auf den Religionsunterricht ausgeschlossen ist.
Religionsgemeinschaften, die erfolgreich ein auf Einrichtung eines
bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterricht gerichtetes
Verwaltungsverfahren abschließen wollen, müssen die hierfür erforderliche
Unabhängigkeit gewährleisten.