Islamischer Religionsunterricht

15.08.2012

Erklärung der Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich, zum Thema islamischer Religionsunterricht:

1. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes hat eine Religionsgemeinschaft
    den einklagbaren Anspruch auf Erteilung von bekenntnisorientiertem
    Religionsunterricht.

 

2. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, wonach islamischer
    Religionsunterricht in deutscher Sprache an hessischen Schulen eingeführt wird, 
    wenn es einen legitimierten Ansprechpartner gibt, treibt die Landesregierung dieses
    Ziel mit großer Sorgfalt voran. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wurden vier
    Gutachten eingeholt. Diese werden jetzt durch die Landesregierung abschließend 
    bewertet.

 

3. Im Verwaltungsverfahren wird sichergestellt, dass der Unterricht in absoluter  
    Übereinstimmung mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung erteilt wird. Auch nach
    Abschluss dieses Verfahrens wird dies durch die staatliche Aufsicht über das 
    gesamte Schulwesen gewährleistet.

 

4. Für die Koalition aus CDU und FDP steht fest, dass selbstverständlich eine 
    Einflussnahme anderer Staaten auf den Religionsunterricht ausgeschlossen ist.
    Religionsgemeinschaften, die erfolgreich ein auf Einrichtung eines
    bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterricht gerichtetes
    Verwaltungsverfahren abschließen wollen, müssen die hierfür erforderliche
    Unabhängigkeit gewährleisten.