Iran

29.01.2010

„Natürlich beunruhigen uns die derzeitigen politisch instabilen Verhältnisse im Iran. Die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung, staatliches Vorgehen gegen freie Meinungsäußerung und oppositionelles Engagement ist für uns Demokraten ein unerträglicher Zustand. Dies muss selbstverständlich bei Abschiebeverfahren auch in Hessen berücksichtigt werden und wird auch berücksichtigt“, erklärte Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion heute im Hessischen Landtag.

Die Rechtslage sei im Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland klar geregelt. Im Ergebnis sei eine Abschiebung unzulässig, wenn diese im Einzelfall unzumutbar sei. Dabei würden auch die aktuellen Verhältnisse im Herkunftsland Berücksichtigung finden.

Dass die Bundesländer Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, wie von den Grünen behauptet, einen Abschiebestopp erlassen hätten, sei schlicht unwahr. Tatsächlich sei es so, dass Bremen nur eine Vorlagepflicht an den Innensenat, Hamburg eine solche an den Innensenator und Rheinland-Pfalz an das Innenministerium vorgesehen hat. In Rheinland-Pfalz solle den Betroffenen außerdem die Möglichkeit gegeben werden, mögliche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in einem Asyl- bzw. Asylfolgeverfahren geltend zu machen.

„Dennoch halten wir es in Anbetracht der besonders angespannten derzeitigen Situation für erforderlich, jedem Einzelfall zusätzliche Beachtung zu schenken und schlagen deshalb in unserem Antrag vor, auch in Hessen eine Vorlagepflicht zum Innenministerium anzuordnen“, so Greilich.