Innenpolitik

23.05.2012

GREILICH: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverzichtbar

Weiter erklärte Greilich:

„Die Sicherung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit sind für jede Demokratie unverzichtbar. Der Staat ist seinen Bürgern gegenüber beim Schutz dieser Grundrechte besonders in der Pflicht.“

„Die Gewährleistung dieser elementaren Grundrechte gebietet jedoch auch eine sorgfältige Abwägung mit anderen, kollidierenden Grundrechten. Es ist unabdingbar, dass demokratische Rechte nicht als Vorwand missbraucht werden dürfen, um extremistische Gewalt zu üben. Denn Gewalttäter stellen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und Eigentum Dritter dar. Daher können in der Abwägung zwischen dem Recht, sich friedlich zu versammeln und politische Positionen zu äußern und der Gefahr für Beeinträchtigungen unbeteiligter Bürger bei entsprechend klaren Anzeichen auch Einschränkungen der Demonstrationsrechte, bis hin zum Demonstrationsverbot geboten sein.“

„Wenn im Vorfeld von Demonstrationen sogar Aufrufe zu Gewalt und Straftaten getätigt würden, oder tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden seien, die die konkrete Gefahr geplanter Ausschreitungen begründen, dann sei der Staat zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, auch Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit zu prüfen“, so Greilich.

„Es ist vor allem dem klugen, konsequenten und besonnenen Einsatz der Polizistinnen und Polizisten aus Hessen und dem gesamten Bundesgebiet zu verdanken, dass es im Rahmen der sogenannten ‚Blockupy‘-Proteste nicht zu so schlimmen Ausschreitungen kommen konnte wie noch am 31. März. Die gerichtliche Bestätigung der weitgehenden Demonstrationsverbote bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht und die neueren Erkenntnisse zeigen, dass die Abwägung des Frankfurter Magistrats unter den gegebenen Umständen zutreffend war“, sagte Greilich.