Innenpolitik

04.06.2012

GREILICH: Stete Skandalisierungsnot der Opposition mangels eigener Inhalte

„Weder gibt es zu den Vorgängen hinsichtlich der IT-Vergabepraxis, die von der Landesregierung konsequent aufgearbeitet werden, substanzielle, neue Erkenntnisse, noch handelt es sich bei der – vorläufigen – Entscheidung hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Stelle des Landeswahlleiters um einen sonderlich bemerkenswerten Vorgang“, erklärte heute der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, weiter:

„Im Rechtsstaat ist es notwendig und richtig, dass die dritte Gewalt das Handeln der Exekutive auch bei Konkurrentenklagen bei Stellenbesetzungen prüft, diese gegebenenfalls korrigiert oder zur Verfahrenssicherung einstweilige Maßnahmen anordnet, wie zuletzt geschehen. Im Oktober 2011 hat bekanntlich das Innenministerium die Obleute der Fraktionen über die IT-Vergaben im Landespolizeipräsidium von sich aus informiert. Seither war dieser Komplex bereits zweimal Gegenstand parlamentarischer Vorgänge, namentlich in der Sondersitzung des Innenausschusses vom Februar und im Mai 2012 in einem neuerlichen Berichtsantrag.“ Der Hessische Rechnungshof habe darüber hinaus ausdrücklich das Verhalten der Landesregierung bei der Aufarbeitung und umgehenden, konsequenten Abstellung der beanstandeten Vergabepraxis gelobt, die inzwischen vollständig erfolgt sei.

„Alle in Rede stehenden Vergaben sind seit langem bekannt, einschließlich der angeblich ‚neuen‘ Fälle, die aber sogar für jedermann öffentlich einsehbar in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht wurden. Die Opposition verfällt in offenbar liebgewonnene Reflexe, wenn sie heute in einer Pressekonferenz vergeblich versucht, aus altbackenen Sachverhalten und vorläufigen Gerichtsentscheidungen neue Vorwürfe zu konstruieren“, sagte Greilich.