Innenpolitik

14.03.2013

GREILICH: Vorschlag der Opposition realitätsfern und substanzlos – Zuständigkeit muss auch weiterhin bei der Justiz bleiben

„Mit ihrer Forderung nach einem Polizeibeauftragten wärmt die Opposition ein alt bekanntes Thema nun zum gefühlt fünfzigsten Mal auf, ohne dass diese Forderung dadurch an Substanz gewinnt. Die FDP-Fraktion lehnt auch dieses Mal aus den bereits wiederholt genannten Gründen klarer Zuständigkeiten in unserem Rechtsstaat diese Pläne ab. Denn in einem Rechtsstaat sind das Verhalten der Polizei und aller Sicherheitsbehörden durch die von Maßnahmen konkret Betroffenen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfbar. Die Möglichkeiten gehen von dem Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde über die gerichtliche Anfechtung von konkreten polizeilichen Maßnahmen und Verfügungen bis hin zur Verfolgung sehr seltener tatsächlicher oder auch nur behaupteter Straftaten durch die Staatsanwaltschaft. An dieser rechtsstaatlichen Zuständigkeitszuweisung wollen wir festhalten“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist:

„Die Opposition vermischt und vermengt hier zudem elementare Dinge, die nicht zusammengehören. Anscheinend hat man vergessen, dass mit dem Ansprechpartner der Polizei bei dem Innenminister eine sehr gut funktionierende unbürokratische Instanz geschaffen wurde, die für polizeiinterne Fragen zuständig ist. Mehr Bürokratie entsprechend den rotgrünen Vorstellungen hilft den engagierten hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nichts. Hilfreicher wäre es für deren engagierte Arbeit, wenn die vereinigte Linksopposition endlich aufhören würde, wegen einzelner und noch dazu nicht feststehender Vorfälle die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Ein ‚Beauftragter für das Polizeiwesen‘ könnte einem laufenden Beschwerde- oder Klageverfahren nicht vorgreifen, geschweige denn eine abschließende Entscheidung treffen. Überhaupt scheint aber die Antwort der Opposition auf jedes reale oder gefühlte Problem in der Verwischung von klaren Zuständigkeitsregelungen zu liegen. Durch Schaffung noch eines weiteren Beauftragten oder einer Schiedsstelle für diesen oder jenen Detailbereich wird jedenfalls nicht transparenter, welche Wege den Betroffenen tatsächlich offenstehen“, so Greilich