Inklusion

22.03.2012

DÖWELING: Bestandsschutz für bereits eingerichtete Klassen bei der Klassengröße im Gemeinsamen Unterricht
„Wir begrüßen den Verordnungsentwurf aus dem Hessischen Kultusministerium zur Umsetzung der Inklusion in Hessen.“

Weiter erklärte Döweling:

„Der Entwurf sieht unter anderem einen Bestandsschutz für bereits eingerichtete Klassen bei der Klassengröße im Gemeinsamen Unterricht vor. Gleichzeitig soll aber in Zukunft dieses starre Instrument der Förderung flexibilisiert werden. So soll anhand der individuellen Situation vor Ort, also der Anzahl und dem Förderbedarf der benachteiligten Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, entschieden werden, wie viele Förderstunden pro Kind benötigt werden und ob die Klassengröße zu reduzieren ist.

Des Weiteren werden klare Zuständigkeiten geschaffen. Jeder allgemeinen Schule soll ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) zugeordnet werden, das sonderpädagogische Leistungen in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten gebündelt anbietet und auf alle sonderpädagogischen Fragestellungen reagiert.

Die Eltern haben im Rahmen des hessischen Schulgesetzes ohnehin die Wahl zwischen einer Regelschule und einer Förderschule.

Dieser Verordnungsentwurf wurde nach Anhörung von fast hundert Verbänden und Institutionen durch das Hessische Kultusministerium erstellt und ist aus Sicht der FDP-Fraktion gelungen. Er spiegelt die Wirklichkeit im Lande wider, denn: viele Wege führen nach Rom und in Hessen zunehmend zur Inklusion.
Nun steht noch die Entscheidung des Landeselternbeirats aus und wir hoffen, dass dieser auch im Falle einer Ablehnung durch eine schnelle Entscheidung den Weg frei macht für die Rechtssicherheit im Sinne der Betroffenen.

Wieder einmal völlig unangemessen sind die unsachlichen Äußerungen der Opposition zur Umsetzung der Inklusion in Hessen. Wer mit derart brachialer Rhetorik vorgeht und versucht die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in das Schulsystem politisch zu instrumentalisieren, der zeigt sein wahres Gesicht. Und das, obwohl zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition im Landtag der Konsens besteht, dass die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre ist.
Anstatt mit uns gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die neben dem übergeordneten Anspruch der Inklusion vor allem das individuelle Kindeswohl im Blick haben, schüren die Oppositionsparteien immer wieder Ängste bei den Menschen und instrumentalisieren das Leid der Betroffenen. Dabei ignoriert die Opposition, dass in Hessen seit über 25 Jahren an inzwischen 770 Schulen im „Gemeinsamen Unterricht“ Erfahrungen gesammelt werden. Auch der Opposition im Landtag kann man nur zurufen: Inklusion ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der wir uns stellen. Sie eignet sich nicht für politisches Geschacher.“