Hundegesetz

01.02.2012

von ZECH: Balance zwischen Freiheit und Verantwortung wahren
„Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Hundehalter ihr Tier verantwortungsvoll und umsichtig führen.“

Dennoch muss man angesichts der leider immer wieder vorkommenden Vorfälle mit Hunden die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung bewahren“, so Helmut von ZECH, Abgeordneter der FDP-Landtagsfraktion und Mitglied des Innenausschusses.

Von Zech sagte in der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf der SPD zum Thema Hundegesetz:

„Kaum ein Bereich ist emotional so aufgeladen wie die Frage der rechtlichen Vorschriften bei der Hundehaltung. Grundsätzlich haben sich die bislang bestehenden Regelungen auch in ihrer Systematik bewährt. Es wird im parlamentarischen Verfahren aber zu klären sein, ob es eines gesonderten Gesetzes wirklich bedarf oder ob nicht durch Anpassungen der bisherigen Vorschriften das Ziel einer weiteren Verbesserung der Sicherheit erreicht werden kann.“ Die umstrittene „Rasseliste“ sei sicherlich nicht perfekt und müsse den aktuellsten Erkenntnissen stets angepasst werden. Allerdings sei nicht von der Hand zu weisen, dass bestimmte Hunderassen schon aufgrund ihrer Größe und Konstitution als „gefährlicher“ gelten könnten als andere. Dies zeige gerade auch der jüngste Vorfall in Sachsen-Anhalt.

Skeptisch zeigte sich von Zech hinsichtlich einiger der im Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion der SPD enthaltenen neu geregelten Verpflichtungen. Er verwies dabei auf die teilweise Doppelungen: „Auf EU-Ebene ist bereits seit letztem Jahr eine Chippflicht für Hunde, die zwischen Mitgliedstaaten reisen, normiert. Viele Hundehalter entscheiden sich bereits freiwillig für das Chippen ihrer Hunde. Auch in der Frage der Sachkunde wäre es sicherlich wünschenswert, wenn alle Hundehalter künftig ein Mindestmaß an Wissen und Kontrolle über ihre Hunde besitzen.“ Eine von der SPD beabsichtigte Pflicht berge aber womöglich erhebliche praktische und auch soziale Probleme in der Umsetzung, befürchtete von Zech.

„Wir sind aber gesprächsbereit und gehen grundsätzlich ergebnisoffen in die Anhörungen. Speziell bei der Frage einer Hundehalterhaftpflicht sehen wir angesichts der ohnehin geltenden Haftung des Tierhalters durchaus Bedarf für eine tragfähige Lösung“, erklärte von Zech.