Hundegesetz

23.08.2012

VON ZECH/SÜRMANN: Förderung von Kinderschutz und öffentlicher Sicherheit möglichst ohne neue unnötige Auflagen – Regelungsmöglichkeit unterhalb der Gesetzesschwelle

„Uns liegen zahlreiche Stellungnahmen vor, die den vernünftigen Umgang mit Hunden und die Sicherheit gerade von Kindern vor verhaltensauffälligen Hunden ganz unterschiedlich betrachten. Vielen nachvollziehbaren Argumenten stehen auch kritische Anregungen und Äußerungen von Experten gegenüber. Als Fraktion in Regierungsverantwortung ist es nunmehr unsere Aufgabe, diese Anhörungsergebnisse intensiv zu beraten, um am Ende eine eindeutige Lösung zu finden, die dem Kinderschutz und der öffentlichen Sicherheit, aber auch dem Tierschutzgedanken und den Interessen von Hundehaltern entspricht“, so Helmut VON ZECH, Mitglied des Innenausschusses und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der Liberalen im Landtag, bestätigte dies und erklärte im Anschluss an die Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Hundegesetz weiterhin:

„Als Liberale haben wir grundsätzlich eine kritische Haltung gegenüber allen neuen Gesetzen und Verordnungen, die mehr Bürokratie produzieren, statt die Bürgerinnen und Bürger von der Unmenge an Ge- und Verboten zu entlasten. Was an neuen Regelungsvorschlägen vernünftig und verhältnismäßig erscheint, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter, werden wir auf jeden Fall eingehend prüfen. Gerade auch Regelungsmöglichkeiten unterhalb der Gesetzesschwelle sollten nicht außer Acht gelassen werden.“

Dazu sagte auch Sürmann: „Lässt sich ein Mehr an Sicherheit und Tierschutz erreichen, ohne neue unnötige Auflagen machen zu müssen, so befürworten wir das grundsätzlich. Am Ende muss abgewogen werden, ob auch mit anderen Mitteln die Sicherheit der Kinder und der erwachsenen Bürger sicher gestellt werden kann.“