Hochschulpolitik

11.12.2012

DR. BÜGER: „Neuordnung der Professorenbesoldung gewährleistet amtsangemessene Alimentation der Hochschullehrer und stellt die internationale Wettbewerbsfähigkeit hessischer Hochschulen sicher“

„Mit dem heute verabschiedeten Professorenbesoldungsgesetz setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine amtsangemessene Alimentation der hessischen Hochschullehrer konsequent und rechtssicher um. Indem wir die Besoldung an die des höheren Dienstes anlegen, schaffen wir für eine Regelung des Grundgehalts, die den Professorinnen und Professoren ein ordentliches Einkommen sichert, das der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung ihres Wirkens sowie dem langwierigem Ausbildungsweg gerecht wird. Darüber hinaus ist es uns gelungen, den Leistungsaspekt mit der zusätzlichen Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren, zu erhalten und den Hochschulen weiterhin einen Spielraum bei der Vertragsgestaltung zu gewährleisten“, so Dr. Matthias BÜGER, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Dr. Büger weiter:

„Durch die Einführung von Erfahrungsstufen, die sich nicht nur am Lebensalter der Professorinnen und Professoren orientieren, sondern an der tatsächlichen Zeit, die sie an der Hochschule ihre Arbeit verrichten, schaffen wir ein stetig aufwachsendes Grundgehalt. Wir haben uns zudem ganz bewusst dafür entschieden, im Sinne der Hochschullehrerinnen und -lehrer bereits vereinbarte Leistungsbezüge lediglich zur Hälfte auf das neue Grundgehalt anzurechnen. Dies führt dazu, dass ein mehr an Leistung auch tatsächlich höher vergütet wird und einem großen Teil der Hochschullehrer damit effektiv mehr Geld bleibt. Dafür investiert die Koalition noch einmal rund vier Millionen Euro zusätzlich. Zudem haben wir auf einen Vergaberahmen, der ein unnötiges bürokratisches Hindernis darstellt, verzichtet. Damit haben wir den Hochschulen große Flexibilität bei der Nutzung ihres Budgets eingeräumt und somit die Hochschulautonomie entscheidend gestärkt.

Nach den Vorschlägen der Opposition hätten Hochschullehrer dauerhaft weniger verdient als mit der heute beschlossenen Regelung. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstandsgebot für ältere Professoren wäre nicht gegeben. Ein Professor könnte danach nie die gleiche Besoldung erreichen, wie ein Beamter im vergleichbaren höheren Verwaltungsdienst – eine Ungleichbehandlung, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend widerspricht und deshalb mit der FDP-Fraktion nicht zu machen ist. Wir setzen das Besoldungsmodell um, welches den Großteil der Hessischen Hochschulen ausdrücklich unterstützt. Dies zeigt, dass die universitäre Forschung und Lehre mit uns einen starken Partner an der Seite hat, der für gerechte Grundbesoldung, leistungsgerechte zusätzliche Anreize und größtmögliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit der Hochschulen sorgt.“