Hochschulpolitik

26.05.2015

BEER: Neues Gesetz beschneidet Autonomie der Hochschulen – Qualität der Hochschulen muss weiter gefördert werden

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzesentwurfs für ein Gesetz zur Änderung der hochschulrechtlichen Vorschriften erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Nach der großen Ankündigung des schwarz-grünen Koalitionsvertrages, das Hochschulrecht nach einer breiten Evaluation umfassend neu zu gestalten, wurden nun nach eineinhalb Jahren eine vergleichsweise kleine Novelle in den Landtag eingebracht. So gesehen ist der Gesetzentwurf durchaus auch eine Bestätigung für die liberale Wissenschaftspolitik. Für die Freien Demokraten stellen Forschung und Lehre an den Hochschulen den entscheidenden Motor für die weitere Entwicklung des Landes dar. Die Hochschulen arbeiten am erfolgreichsten, wenn sie möglichst viele Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen können. Deshalb hat die frühere Wissenschaftsministerin Ruth Wagner bereits 2000 die Stärkung der Hochschulautonomie in den Mittelpunkt des Hochschulrechts gestellt. Und genauso haben wir es bei der noch immer geltenden großen Novelle des Jahres 2009 gehalten.“

Weiter erklärte Beer:

„Die Liberalen sind deshalb auch längst nicht mit allen Vorschlägen im Gesetzentwurf der Landesregierung zufrieden. In Fragen der Hochschulautonomie gehen die Änderungen einen Schritt in die falsche Richtung: Das Ministerium bekommt wieder mehr Einfluss und man merkt, dass die Grünen immer noch nicht ihren Frieden mit den Hochschulräten, aber auch mit dem Konzept der Hochschulautonomie an sich gemacht haben.

Eine wirkliche Innovation bei den Personalkategorien ist zudem ausgeblieben. Hier hätte sich die FDP zumindest Klauseln für die Hochschulen vorstellen können, mit denen neue Modelle in der Praxis ausprobiert werden könnten. Ideen, um etwa gezielt Persönlichkeiten mit besonderen Stärken neben Forschung und Lehre – etwa im Wissens- oder Technologietransfer – zu gewinnen, sind in den Hochschulen nämlich durchaus vorhanden. Die von Schwarz-Grün versprochene Autonomie in Bauangelegenheiten nach Vorbild der TU Darmstadt ist im Entwurf ebenfalls nicht zu finden.

Die Möglichkeit, forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) das Promotionsrecht einzuräumen, sehen wir hingegen durchaus als interessante Idee. Darüber wurde nun viele Jahre lang diskutiert, und es gibt durchaus Fächer an den HAWs an denen man einmal erproben kann, neue Wege zu gehen. Entscheidend ist für uns hier jedoch, dass das Niveau der Promotionsverfahren nicht hinter dem der Universität zurückbleibt – und zwar im Interesse der Qualität des Hochschulsystems insgesamt, als auch in dem der zukünftigen Promovenden! Hierzu fehlen jegliche Ansätze im Entwurf der Koalition.

Der bestehende Rechtsrahmen ist aber nur ein Teil dessen, was die Qualität der Hochschulen ausmacht. Das beste Gesetz – und wir haben bereits jetzt ein sehr gutes – nützt wenig, wenn die Finanzierung der Hochschulen nicht mithalten kann. Das Geld, das aus der Übernahme des BAföG durch den Bund frei geworden ist, wurde dem Hochschulsystem an anderer Stelle leider wieder entzogen. Schwarz-Grün hätte deshalb gerade für die Qualifikation des akademischen Nachwuchses oder zur Stärkung des Mittelbaus deutlich mehr tun können.“