Hochschulgesetz

  • Neues Gesetz beschneidet Autonomie der Hochschulen
  • Qualität der Hochschulen muss weiter gefördert werden

WIESBADEN – Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs für ein Gesetz zur Änderung der hochschulrechtlichen Vorschriften erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Aus der großen Ankündigung des schwarz-grünen Koalitionsvertrages, das Hochschulrecht nach einer breiten Evaluation umfassend neu zu gestalten, ist letztlich eine vergleichsweise kleine Novelle geworden. Für die Freien Demokraten stellen Forschung und Lehre an den Hochschulen den entscheidenden Motor für die weitere Entwicklung des Landes dar. Die Hochschulen arbeiten nachweislich am erfolgreichsten, wenn sie möglichst viele Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen können. Deshalb hat die frühere Wissenschaftsministerin Ruth Wagner bereits 2000 die Stärkung der Hochschulautonomie in den Mittelpunkt des Hochschulrechts gestellt und genauso haben wir es bei der bislang geltenden großen Novelle des Jahres 2009 gehalten.

Der schwarz-grüne Gesetzentwurf verpasst in dieser Hinsicht aber Chancen für mehr Hochschulautonomie und er enthält auch zwei wesentliche Fehler:

So sind die Pläne zur Übertragung des Promotionsrechts auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bislang wenig durchdacht. Das Verfahren wurde allenfalls skizziert. Insbesondere hätte der Wissenschaftsrat beteiligt werden müssen, um deutlich zu machen, dass die Qualität dieser Promotionen sichergestellt ist und ihnen deshalb dieselbe Anerkennung wie den Promotionen an Universitäten gebührt. Wir wollen das Instrument der kooperativen Promotionen – das unbestritten bisher nicht so gut funktioniert hat, wie es das könnte – zunächst bis 2021 weiter ausbauen und vom Wissenschaftsrat evaluieren lassen. Wenn sich nicht der erhoffte Erfolg einstellen sollte, könnte dann forschungsstarken Fachbereichen der HAWs das Promotionsrecht übertragen werden. Auch dann sollte aber der Wissenschaftsrat zur Qualitätssicherung eingebunden werden.

Der Modellversuch zum Hochschulzugang für Realschüler mit Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief ist letztlich ein Flächenversuch, der mehr Fragen offen lässt als er beantwortet. Bislang müssen dafür Zusatzqualifikationen erworben werden, um bundesweit anerkannte Standards zur Studieneignung sicherzustellen. Die sollen nun nicht mehr nötig sein. Bereits jetzt wird in den Hochschulen über Eingangsprüfungen für alle Studierwilligen nachgedacht. Das würde dann alle treffen und das Abitur sowie den Meisterbrief als Hochschulzugang entwerten. Die Landesregierung beschreitet hier den falschen Weg zu mehr Gleichmacherei und Nivellierung nach unten.“

Beer weiter:

„Es ist aber auch eine Hochschulgesetznovelle der verpassten Chancen. Insbesondere wird die Chance auf mehr Autonomie verpasst. So hatten die Freien Demokraten eine Experimentierklausel für neue Personalkategorien für die Hochschulen vorgeschlagen, mit der neue Modelle in der Praxis ausprobiert werden könnten. Etwa um gezielt Persönlichkeiten mit besonderen Stärken neben Forschung und Lehre – etwa im Wissens- oder Technologietransfer – zu gewinnen. Dies wurde ebenso wenig in das Gesetz übernommen, wie die angekündigte Übertragung der Bauherreneigenschaft auf weitere Hochschulen. Dafür wurde ein kompliziertes Verfahren zur Verabschiedung des Budgetplans entwickelt, bei dem sich das Ministerium selbst wieder ein Letztentscheidungsrecht einräumt. Beim Tierschutz wird nicht der Schutz,  sondern nur die  Bürokratie erhöht.