Heutiger Bericht der Landesregierung im Schulausschuss des Landtages

08.06.2016
  • Landesregierung verletzt ihre Pflichten als Dienstherr
  • Unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsbelastung von Schulleiterinnen und Schulleitern gefährdet auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Schulen
  • Altersentlastung muss Schulleiterinnen und Schulleitern genauso wie allen Lehrkräften gewährt werden

Der schulpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH, erklärte zum heute im Schulausschuss des Landtages aufgrund des Berichtsantrages der FDP erstatteten und erörterten Bericht der Landesregierung zur Arbeitsbelastung der Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen: „Der Bericht gibt Anlass zur Sorge. So musste das Kultusministerium einräumen, dass die Kultusverwaltung über keine objektiven Erkenntnisse zur tatsächlichen Arbeitsbelastung der Schulleitungen verfügt und, was schlimmer ist, sich um solche auch nicht ernsthaft bemüht. Das verstößt nicht nur gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren, sondern gefährdet darüber hinaus die Funktionsfähigkeit unserer Schulen. Denn nicht zuletzt durch Zuschriften von Bürgern zur Situation an den Schulen, sondern auch durch die direkte Beobachtung der Schulen und die vereinzelten Auskünfte der Landesregierung verfestigt sich die Erkenntnis, dass die Übernahme von Funktionsstellen im Hessischen Schuldienst wenig attraktiv ist und es deshalb zunehmend zu Schwierigkeiten kommt, solche Stellen zeitnah und qualifiziert zu besetzen. Dies gilt ganz besonders an den Grundschulen, aber auch an Gymnasien und beruflichen Schulen.“

Greilich weiter:

„Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass nur bei konkretem Anlass im Einzelfall eine Überprüfung der Arbeitsbelastung erfolgt. Das widerspricht den rechtskräftig festgestellten Verpflichtungen des Landes als Dienstherr. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat schon in einem Urteil vom 20. Mai 2010 (Az. I A 1686/09, Randziffer 38) klargestellt, dass die Kultusverwaltung immer wieder pauschalierend prüfen muss, ob der gewählte Ansatz zur Ermittlung der Deputate für Schulleitungsaufgaben den tatsächlichen Verhältnissen noch entspricht. Einzelfallprüfungen entsprechen dem nicht, sie sind das Gegenteil einer pauschalierenden Prüfung.“

„Einer Verhöhnung der Schulleiterinnen und Schulleiter kommt es gleich, wenn die Landesregierung auf unsere Frage, warum Schulleiterinnen und Schulleitern nicht in gleichem Maße eine Altersentlastung erteilt wird wie überwiegend unterrichtenden Lehrkräften, mitteilt, dass Arbeitszeitermäßigungen bei Lehrkräften im Rahmen der Altersentlastung ausdrücklich an die Unterrichtstätigkeit geknüpft sind. Deshalb könnten Schulleiterinnen und –leiter, die für die Übernahme der Schulleitungsaufgabe Deputatsstunden angerechnet bekommen, nicht oder nur in geringem Maß in den Genuss der Altersermäßigung kommen. Will die Landesregierung diesen Schulleiterinnen und Schulleitern damit sagen, wenn sie nur noch ca. 5 Stunden Unterricht erteilen könnten, weil sie weit über die normale Arbeitszeit hinaus ihre Aufgaben in der Schulleitung wahrnehmen, damit weniger belastet seien? Da kann man den Verfassern des Berichtes nur ein Praktikum als Schulleiter empfehlen!“