Heutige Anti-Terror-Maßnahmen in Hessen

  • Freie Demokraten begrüßen Schlag gegen salafistisches Netzwerk
  • Hauptverdächtiger Tunesier saß bereits in Haft
  • Dringlicher Berichtsantrag bezüglich zahlreicher offener Fragen soll Klarheit im nächsten Innenausschuss bringen

Anlässlich der heute Morgen durchgeführten Razzien gegen Terrorverdächtige in verschiedenen hessischen Städten erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Der heutige umfassende Schlag gegen das salafistische Netzwerk war mehr als nur ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Damit verbunden ist die klare Botschaft, dass der Rechtsstaat denjenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft ablehnen, auch mit entsprechender Härte entgegentreten kann. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Maßnahmen ausdrücklich und hoffen, dass damit etwaige Anschlagspläne dieser Zelle in Hessen nicht nur frühzeitig, sondern auch effektiv unterbunden werden konnten.“

Greilich weiter:

„Nichtsdestoweniger drängen sich – insbesondere nach der heutigen Pressekonferenz des Innenministers – einige gewichtige Fragen auf: So ist es für uns derzeit nicht nachvollziehbar, dass der Hauptverdächtige und Kopf der Anschlagsplanungen den Behörden nicht nur schon lange als mutmaßlicher Beteiligter an zwei Anschlägen in Tunesien in den Jahren 2015 und 2016 mit zusammen über 40 Toten bekannt gewesen ist, sondern sogar Ende 2016 schon in Auslieferungshaft gesessen hat. Damals konnte er jedoch, ähnlich wie im Fall Amri, aus formalen Gründen nicht ausgewiesen werden und wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Wir sind erleichtert, dass es in diesem Fall den Sicherheitsbehörden offenbar gelungen ist, dem Verdächtigen auf den Fersen zu bleiben und einzuschreiten, bevor etwas passiert. Wieso aber dieser – trotz all der Informationen, die über ihn vorlagen – nicht als „Gefährder“ geführt wurde, ist uns schleierhaft. Schier sprachlos macht es uns, dass es bei einem so klar gelagerten Fall keine andere Handhabe gegeben haben soll, als diese hochriskante Situation über Monate zu dulden. Das mag zum einen an der mangelnden Kooperation der Behörden in Tunesien liegen. Jedenfalls aber müssen wir prüfen, ob und wie wir in Deutschland selbst ggf. auch rechtlich nachsteuern müssen, um bei unserer inneren Sicherheit nicht vom Wohlwollen eines nordafrikanischen Staates abzuhängen.“

Aus diesem Grund haben wir für die nächste Sitzung des Innenausschusses einen umfangreichen Fragenkatalog erstellt, der den Gesamtkomplex näher beleuchten soll. Insbesondere wollen wir hierbei wissen, ob es noch weitere Personen mit ähnlichem Gefährdungspotential gibt, die sich auf freiem Fuß befinden, obwohl die Sicherheitsbehörden genau um das Risiko wissen. Zudem soll der Innenminister darüber Auskunft geben, inwieweit das von ihm beschriebene Netzwerk nunmehr außer Gefecht ist, ob es Verbindungen zum Fall Anis Amri gibt und wie es überhaupt sein kann, dass jemand aus einem sicheren Staat wie Tunesien über das Asylrecht einreisen und jahrelang in Deutschland bleiben kann. Wir hoffen, dass dieser weitere eklatante Fall auch endlich zu einem Umdenken bei der schwarz-grünen Koalition führt und diese endlich ihre Blockade im Bundesrat bei der Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten beendet.

Hinweis:
Den Dringlichen Berichtsantrag mit dem Fragenkatalog, der in der Sitzung des Innenausschusses am 9. Februar (10 Uhr) aufgerufen wird, finden Sie hier.