Hessisches Waldgesetz

13.12.2012

SÜRMANN: Waldgesetz gewährleistet gerechten Ausgleich aller Interessen – Hessischer Wald leistet unschätzbaren Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz

„Im heute beratenen Entwurf sind die konstruktiven Gespräche im Rahmen des Runden Tisches sinnvoll und umfassend umgesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die vielfältigen Anregungen der unterschiedlichsten Interessengruppen wie den Waldbesitzern, dem ADFC und dem DIMB, die aufgrund des ersten Entwurfes eingegangen sind, zu einem für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss zusammengeführt werden konnten. Die FDP-Fraktion hatte schon frühzeitig den Verbesserungsbedarf erkannt, die Gespräche mit den Verbänden aufgenommen sowie den Runden Tisch konstruktiv mitgestaltet. Deshalb freuen wir uns, dass das Umweltministerium umgehend gehandelt und mit den Verbänden an der Lösung gearbeitet hat. Am Schluss steht ein Konsens, der breit getragen und allen Interessen gerecht wird“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Frank SÜRMANN, anlässlich der ersten Lesung des Hessischen Waldgesetzes im Hessischen Landtag.

Sürmann erklärte weiter:

„Der Gesetzesentwurf passt das Recht des Hessischen Waldes zudem an die geänderten Anforderungen an. Zum einen ist sein Bestand ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität: Er bietet Rückzugsgebiete für Flora und Fauna und hat eine einmalige Klimaschutzfunktion. All dies hat Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden. Dem Wald kommt jedoch zum anderen auch im Zusammenhang mit der Energiewende eine bedeutsame Rolle zu. Er ist unverzichtbarer Rohstofflieferant und die Waldeigentümer sind die Unternehmer, die diesen nachwachsenden Rohstoff liefern. Deshalb haben wir die Produktionsbedingungen so frei wie möglich und so geregelt wie nötig neu gestaltet.

Insbesondere der scheinbar schwierige Spagat zwischen dem Allgemeinwohl, dem Nutzungsrecht und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger am Wald als Freizeit- und Erholungsraum und den Eigentumsrechten der Waldbesitzer ist durch die Neuformulierungen des Entwurfs gelungen. Dazu bedurfte es vor allem einer Neufassung des Wegebegriffs. Entscheidend ist nunmehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, da der gefahrlose Begegnungsverkehr gewährleistet sein muss. Auch das Waldbetretungsrecht wurde konkretisiert und damit klargestellt, dass ein Familienausflug und jede andere nicht-gewerbliche Gruppenbetretung des Waldes selbstverständlich auch in der Zukunft keiner Genehmigung durch die Waldbesitzer oder Behörden bedarf. In der Debatte haben wir immer deutlich gemacht: Eine Anpassung des Betretungsrechts an veränderte Realitäten ist notwendig. Eine Verschärfung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger wird es jedoch mit uns nicht geben.“

„Es ist allerdings schon beachtlich, dass ein Entwurf, der sich noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befand, schon frühzeitig durch die Opposition in der Öffentlichkeit skandalisiert wird. Das wird bei einem so sensiblen Themenkomplex, der gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat, der Sache nicht gerecht. Wir haben dagegen sachlich darauf hingearbeitet, alle beteiligten Verbände einzubeziehen und einen gerechten Interessenausgleich zu erzielen. Das Ergebnis zeigt: Eine bürgerliche Politik des Dialogs ist immer erfolgreicher als der von ideologischem Monolog geprägte Stil der Oppositionsfraktionen“, so Sürmann.