Hessisches Waldgesetz

29.08.2012

FDP-Fraktion/DIMB/ADFC: Auf Bedenken der Bürger frühzeitig reagieren – Belange von Naturschutz und Grundeigentum besser mit Erholungsfunktion und Sportmöglichkeiten im Wald vereinen

„Unser Ziel ist es, beim Waldgesetz einen Ausgleich aller Interessen zu schaffen. Dies muss sich auch deutlich im Gesetzestext niederschlagen, so dass ein harmonisches Miteinander in den hessischen Wäldern gewährleistet ist. Daher begrüßen wir auch die Ankündigung von Ministerin Puttrich, alle Interessensgruppen an einen Tisch zu bringen, um über das neue Waldgesetz zu beraten. Die Debatten um das Waldgesetz sowie die geäußerten Bedenken seitens der Bürger müssen für die Politik ein Ansporn sein, eine bestmögliche Abstimmung zwischen waldwirtschaftlichen und waldökologischen Belangen, der Erholungsfunktion des Waldes, aber auch Grundeigentumsrechten und naturschutzfachlichen Bedingungen zu erwirken. Hierzu bedarf es zum Beispiel klarerer Formulierungen zur Bestimmung von geeigneten Waldwegen“, erklärte Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Helmut von Zech, sportpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte:

„Wir begrüßen es sehr, dass sich die DIMB und der ADFC während unseres sehr informativen Meinungsaustausches äußerst kooperativ gezeigt haben. Unsere Intention ist es, die Sport- und Erholungsmöglichkeiten, die uns der hessische Wald bietet, zu unterstützen und zugleich den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Eine Einschränkung des Betretungsrechts für Spaziergänger oder Sportler wird es mit uns Liberalen keinesfalls geben. Dies war von der Regierungskoalition aus CDU und FDP auch zu keiner Zeit mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf beabsichtigt. Wir wollen nicht wegen des Fehlverhaltens einiger Weniger die Gesamtheit der hessischen Waldbesucher abstrafen. Vielmehr sollen vor allem in konfliktbehafteten Bereichen oder zur Förderung des Radtourismus anderweitige Wege-Angebote zum Radfahren, Reiten oder Wandern zukünftig noch besser und einfacher, jeweils in Abstimmung mit den Waldbesitzern, geschaffen werden können.“

Thomas Kleinjohann, Vorsitzender der Deutschen Initiative Mountain Bike (DIMB), begrüßt die Positionierung der FDP-Fraktion:

„Probleme bestehen in Hessen nicht flächendeckend, sondern an einigen Brennpunkten in Ballungsräumen, wo sehr viele Menschen gleichzeitig ihren Interessen im Wald nachgehen wollen. Diese Probleme können nicht mit einer pauschalen gesetzlichen Wegesbreitenregelung, sondern nur lokal gelöst werden. Dort, wo es vermehrt zu Konflikten mit anderen Waldbesuchern oder dem Naturschutz kommt, müssen sich alle Beteiligten an den Runden Tisch setzen, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten und verbindlich zu vereinbaren. Sportarten wie das Klettern praktizieren diese Vorgehensweise bereits seit über zehn Jahren mit Erfolg. Wir hoffen, dass der Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet wird und diese Vorgehensweise textlich in den Fokus gerückt und gefördert wird.“

Norbert Sanden, Geschäftsführer des ADFC Hessen, erklärte:

„Der ADFC Hessen begrüßt den sehr konstruktiven Meinungsaustausch mit der FDP-Fraktion. In zentralen Fragen des Betretungsrechtes wurde eine weitgehende Übereinstimmung festgestellt.

Der ADFC Hessen ist der Auffassung, dass der Entwurf des Waldgesetzes erhebliche Verschlechterungen für das Radfahren in Wäldern vorsieht. Die Sperrung von Waldwegen unter 3 Meter Breite schränkt die Freizeit- und Erholungsfunktion des Waldes erheblich ein. Das Betretungsrecht darf auch nicht in die Beliebigkeit von Behörden und Dritter gestellt werden. Die pauschalen Verbote werden mit dem Mountainbiking abseits von Wegen begründet. Das inakzeptable Verhalten kleiner Gruppen wird jedoch durch die geplante Regelung der Wegebreiten nicht gelöst. Lokale Konflikte zum Beispiel zwischen Mountainbikern und Wanderern können vor Ort zusammen mit allen Beteiligten gelöst werden. Ganz Hessen umfassende Betretungsverbote sind dagegen nicht zielführend. Waldbesitzer argumentieren häufig damit, dass sich aus der von Ihnen geduldeten Benutzung der Waldwege eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht ergäbe. Um dieser Befürchtung entgegenzutreten, sollte das Waldgesetz festhalten, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt und neue und besondere Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden hierdurch nicht begründet werden.“