Hessisches Pressegesetz

14.12.2010

Wolfgang Greilich: Neues Pressegesetz schafft mehr Transparenz
Mit dem neuen Pressegesetz schaffen wir mehr Transparenz für die Leserinnen und Leser.

Weiter sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Außerdem werden die Verjährungsfristen im Zusammenhang mit gewalt-, kinder- und jugendpornographischen Schriften erweitert“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

„Schon im ‚Spiegel-Urteil’ des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1966 wurde der Stellenwert der freien Presse zur Information und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger betont. Dazu gehört auch die Kenntnis der Strukturen der unterschiedlichen Presseorgane. Der Bürger, der politische Entscheidungen auf Grund von Meinungen treffen will und soll, muss auch wissen, wo diese Meinungen herkommen.

Mit der vorgesehenen Anteilsgrenze von mindestens 5% am Kapital oder mindestens 5% Stimmanteilen, ab der die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse veröffentlicht werden müssen, setzen wir eine niedrige, aber sachgerechte Schwelle. Diese leistet das notwendige Informationsbedürfnis. Dass die SPD diese Grenze auf 20% aufweichen will, ist bezeichnend. Immerhin war ihr Vertreter in der Anhörung der Einzige, der den Vorschlag der Landesregierung kritisiert hat.

Zudem verändern wir im Bereich der Straftatbestände die Verjährungsfristen, soweit Gewaltpornographie, Kinder- und Jugendpornographie betroffen ist. Anstatt bisher nur sechs Monate können solche Straftaten künftig teilweise sogar bis zu zehn Jahre nach Beendigung der Tat noch verfolgt werden. Das ist bei solch erheblichen und widerlichen Delikten auch angezeigt.“