Hessisches Kommunalwahlgesetz wird novelliert

23.03.2010

„Mit der heute verabschiedeten Novelle des Kommunalwahlgesetzes vereinfachen wir Verfahrensabläufe, erweitern das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und stärken Teilhaberechte vor Ort. Damit können viele Entscheidungen noch näher bei den Bürgern und für die Bürger getroffen werden“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Dr. Blechschmidt sagte weiter: „Durch die Änderung verschiedener kommunalrechtlicher Vorschriften und hessischer Wahlgesetze können Wahlen und Abstimmungen an einem gemeinsamen Termin gebündelt werden. Das spart den Kommunen Geld und ist bürger- und wählerfreundlicher. Je nach Willen der Kommunen können auf den Wahlstimmzetteln nun zusätzliche Angaben zu den Kandidaten, wie der Beruf oder der Geburtsname, aufgenommen werden. So wird die Wahl für den Wähler transparenter.“ Zudem würde die Briefwahl den Bundesregelungen angepasst, wonach es zukünftig nicht mehr nötig sei, einen Verhinderungsgrund anzugeben.

Mit der Wiedereinführung der Ein-Mann-Fraktion in kleinen Kommunen mit bis zu 23 Abgeordneten würde die kommunale Teilhabe gestärkt. „Es ist doch keinem Bürger zu erklären, dass ein von ihm gewählter Abgeordneter, der in kleineren Gemeinden bis zu 5% der Wählerstimmen hinter sich hat, von Ausschusssitzungen ausgeschlossen ist und dort kein Rederecht hat. Wir sorgen dafür, dass jeder gewählte Bürgervertreter auch in kleinen Gemeinden Mitwirkungsrechte erhält. Das ist Politik für den Bürger!“, erklärte Blechschmidt.