Hessisches Kinderförderungsgesetz

14.02.2013

Ralf-Norbert Bartelt und René Rock: „Eltern sollen mit offensichtlichen Falschinformationen verunsichert werden“ – „Kinderförderungsgesetz stellt die Kinder in den Mittelpunkt“ – „So viel Geld für Kinderbetreuung wie noch nie“

„Das Hessische Kinderförderungsgesetz schafft mehr Qualität in den Betreuungseinrichtungen, es werden mehr finanzielle Mittel als jemals zuvor bereitgestellt und die Rahmenbedingungen für die Träger werden deutlich verbessert. Leider sollen die Eltern durch die derzeitige Diskussion mit offensichtlichen Falschinformationen verunsichert werden. Diese Fehlinformationen gehen an der Sache vorbei, sind meist politisch motiviert und in der Sache schlicht unseriös“, erklärten die Sozialpolitischen Sprecher der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen, Dr. Ralf-Norbert Bartelt und René Rock, zum Hessischen Kinderfördergesetz.

„Für uns steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Es geht nicht um eine reine Betreuung sondern um frühkindliche Bildung. Außerdem wollen wir den Eltern eine Wahlfreiheit geben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter unterstützten. Das wird mit dem Gesetzentwurf für das Hessische Kinderförderungsgesetz deutlich. Gerade den Vorwurf, die Qualität der Kinderbetreuung nehme ab, weisen wir entschieden zurück. Hohe Qualität steht bei der Kinderbetreuung im Vordergrund. Die Gruppen werden grundsätzlich nicht größer als bisher. Die hohen Betreuungsschlüssel der Mindestverordnung von 2008 gelten künftig als Mindeststandard hessenweit, das heißt, jedes Kind wird in gleicher Weise versorgt und gefördert. Je größer eine Gruppe, desto mehr Personal ist vorhanden. Hinzu kommen erstmals 15 Prozent zusätzliche Fachkraftstunden für krankheits-, urlaubs- und fortbildungsbedingte Ausfallzeiten. Mit einer speziellen Qualitätspauschale honorieren wir diejenigen Betreuungseinrichtungen, die nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan von 0-10 Jahren arbeiten. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Familien. Um auch kleinere Einrichtungen, besonders im ländlichen Raum, zu unterstützen, gibt es zudem eine Sonderförderung von 5.500 Euro für Einrichtungen mit nur einer Gruppe“, so Bartelt.

Mit dem Gesetz werden keine Öffnungszeiten geregelt. Das liegt in der Verantwortung der einzelnen Träger. Das Land investiert jedoch wesentlich mehr Mittel in frühkindliche Bildung, wodurch mehr Gestaltungsmöglichkeiten gegeben werden. „Wir werden 2014 – 2018 pro Jahr rund 425 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung investieren. Das ist so viel Geld wie noch nie, nochmal erheblich mehr als 2012 (355 Mio. Euro) und ein Vielfaches dessen, was Rot-Grün für die Kinderbetreuung am Ende ihrer Regierungszeit übrig hatten, nämlich nur magere 75 Millionen Euro im Jahr 1999. Seit CDU und FDP in Hessen regieren, hat frühkindliche Bildung in diesem Land Konjunktur. Hinzu kommt jetzt auch die passende Förderstruktur“, erklärte Rock.

Der Fachkraftkatalog, so die Sozialpolitiker weiter, werde auch für nichtpädagogische Berufsgruppen geöffnet, sofern klar formulierte Voraussetzungen erfüllt seien und das Jugendamt zustimme. „Damit können beispielsweise Kinderkrankenpfleger und Logopäden eingesetzt werden, um individuelle Förderkonzepte bestmöglich umzusetzen. Die Mitarbeit von Fachkräften aus anderen Bereichen kann das Team der Einrichtungen zusätzlich ergänzen und bereichern. Das letzte Wort hat hierbei in jedem Fall das Jugendamt, das jedem einzelnen Einsatz zustimmen muss“, so Bartelt und Rock.

Hintergrund:
Das Hessische Kinderförderungsgesetz soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Die Förderung wird sich künftig nicht mehr an den Gruppen sondern am einzelnen Kind orientieren. Bisher ist diese kindbezogene Ausgestaltung nur im U3-Bereich gegeben. Das soll nun vereinheitlicht werden. Künftig wird es folgende Pauschalen, jeweils pro betreutes Kind, geben:
• Grundpauschale (in Abhängigkeit vom Alter und Betreuungsumfang)
• Qualitätspauschale (für jedes betreute Kind in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten)
• Pauschalen für Schwerpunkt-Kitas (mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Familien)
• Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderung
• Kleinkita-Pauschale
Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz wird den Trägern mehr Flexibilität eingeräumt. Der Fachkraftbedarf wird sich pro Kind nach Alter und Betreuungsumfang berechnen (Fachkraft-Kind-Relation). Damit sich die Träger auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, gibt es Übergangsregelungen. Träger, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Betriebserlaubnis haben, können bis zum 1. September 2015 von den neuen Rahmenbedingungen abweichen. Die bis zum 31.12.2014 befristete Mindestverordnung (MVO) wird mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz aufgehoben.