Hessisches Jagdgesetz

25.02.2011

Walter Arnold und Frank Sürmann: „Vernünftige und praxisnahe Regeln im Jagdrecht sorgen für verträgliches Miteinander von Wild, Wald und Flur“ –„Jäger erhalten durch Jagdgesetz Rechtssicherheit“

„Mit der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes schaffen wir einen konsistenten und vor allem praxisnahen Rahmen für ein verträgliches Miteinander von Wild, Wald und Flur. Damit machen wir das bereits heute als vorbildlich bezeichnete Hessische Jagdgesetz künftig noch besser“, erklärten die jagdpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und FDP im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold und Frank Sürmann, anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs der beiden Fraktionen für ein überarbeitetes Hessisches Jagdgesetz, das in der kommenden Plenarwoche in Erster Lesung beraten wird.

„Es ist uns gelungen, vernünftige Regelungen zu erarbeiten, die dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso dienen, wie den Interessen von Landwirten, Jägern, Förstern, Waldbesitzern und nicht zuletzt von Bürgerinnen und Bürgern. Jagdpolitik ist nicht nur für Jäger wichtig, sondern betrifft viele verschiedene Interessen. Einen fairen Ausgleich zwischen diesen Interessen zu finden, ist die Zielsetzung unseres Gesetzentwurfs“, erklärte Arnold. „Dafür haben wir viele Gespräche mit ganz unterschiedlichen Interessenvertretern geführt und haben uns auf gute und praxisnahe, das heißt auch wildbiologisch sinnvolle Regeln geeinigt. Wir sehen unseren Gesetzentwurf als nachhaltig, zukunftsweisend und konsensfähig an und gehen optimistisch in die weiteren Beratungen“, so Sürmann.

Als Beispiele für richtungweisende Vorgaben, die durch die Novelle umgesetzt würden, nannten die beiden jagdpolitischen Sprecher von CDU und FDP:

•Die flexible Abgrenzung von Hochwildbewirtschaftungsgebieten
•eine innovative Abschussplan-Festsetzung für Rehwild- Hegegemeinschaften nach dem Pilotprojekt Knüllwald
•die Regelung für die Bereitstellung ausreichender Äsungsflächen
•eine praxisnahe Regelung für die Ausbildung von Jagdhunden beziehungsweise für Nachsuche-Gespanne
•die Anpassung der Jagdzeiten an wildbiologische Standards
•Regelungen über Störungsverbote des Wildes
•eine tierschutzorientierte Fütterungsregelung in Notzeiten von Schalenwild.

Insgesamt werde durch den Gesetzentwurf nicht nur die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jäger weiter gefördert, die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt, sondern auch unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert. Bislang uneindeutige Regelungen werden durch das neue Jagdgesetz präzisiert. „Diese und andere Neuerungen machen das gute hessische Jagdrecht noch besser und geben allen engagierten Jägern Rechtssicherheit“, stellten Arnold und Sürmann fest.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes