Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz (HBPG)

28.02.2011

Ralf-Norbert Bartelt und René Rock: „Der Mensch steht im Mittelpunkt“ – „Stärkung des Verbraucherschutzes und Bürokratieabbau miteinander verbinden“

„Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen die Rechte für betreute oder pflegebedürftige Menschen stärken und unnötige Bürokratie abbauen“, erklärten die sozialpolitischen Sprecher der CDU- und der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Ralf-Norbert Bartelt und René Rock, heute bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz.

Neben stationär betreuten Pflegebedürftigen bezieht der Gesetzentwurf der Fraktionen auch ambulant betreute Menschen mit ein, ohne dabei zusätzliche bürokratische Hürden aufzubauen. Dadurch könne ein weitgehender Verbraucherschutz der vollstationär und ambulant betreuten und gepflegten Menschen gewährleistet werden. „Wir wollen, dass die Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben führen können. Deswegen ist es wichtig, alternative Wohnformen und auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste zu fördern“, betonte Bartelt. „Doppelkontrollen und andere zeitaufwendige Prüfungsverfahren gehören der Vergangenheit an. Im Sinne der Pflegebedürftigen und zu Betreuenden stellen wir Rechtssicherheit her, stärken Mitspracherechte und verbessern die Aufsicht“, ergänzte Rock.

Beide hoben hervor, dass der Schutz der Verbraucher an erster Stelle stehe. Mit der Einrichtung eines Beratungsangebotes über die landesweite Behördennummer soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, mit dem Pflegebedürftigen und Angehörigen Hilfestellung und die Möglichkeit zur Beschwerde gegeben werde. Auch Dokumentationserfordernisse seien nur noch vorzuhalten, wo dies zum Leistungsnachweis auch notwendig ist. Dadurch komme es landesrechtlich zu Erleichterungen. Mittels der Umkehr der Beweislast obliegt es dem Betreiber einer Einrichtung eine korrekte und an den Bedürfnissen der Bewohner angepasste Pflege und Betreuung aufzuzeigen. Beide Seiten würden dadurch entlastet und unnötige Bürokratie abgebaut. Wichtig sei auch, dass über die Bildung von Angehörigenbeiräten die Interessenvertretung der Heimbewohner gestärkt werde.

„In der Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung ist unser Gesetzentwurf zukunftsweisend. Wir sind daher zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf im Sinne der betreuten und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger auch über Parteigrenzen hinweg Zustimmung finden wird“, so Bartelt und Rock.

Gesetzentwurf der CDU und der FDP für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz