Hessische Hygieneverordnung

30.11.2011

RENTSCH: Hessen verfolgt als bundesweiter Vorreiter einen umfassenden Ansatz zur Verhinderung von Infektionen
„Mit dem Entwurf für eine eigene Hygieneverordnung wird Hessen zum Vorreiter in der bundesweiten Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes.“

Wir wollen das Bestmögliche unternehmen, um Patienten wirksam zu schützen. Weil uns das so wichtig ist, gehen wir weiter als viele andere Bundesländer“, so Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.

Zur Veröffentlichung des Entwurfs für eine Hygieneverordnung durch Gesundheitsminister Grüttner sagte Rentsch, der auch gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, weiter:

„Jährlich sterben in Deutschland bis zu 40.000 Menschen an einer im Krankenhaus erworbenen Infektion, bedingt vor allem durch so genannte multiresistente Keime. Weit über 100.000 Menschen erkranken daran schwer. Das ist eine unhaltbare Situation. Wer in ein Krankenhaus kommt, erwartet selbstverständlich die höchsten Hygienestandards. Gleichwohl kann jeder Mensch die Keime bereits in sich tragen. Nach wissenschaftlichen Schätzungen sind etwa 30 Prozent aller Bundesbürger dauerhaft mit diesen Keimen besiedelt, ohne vielleicht jemals an ihnen zu erkranken. Allein durch den Besuch von Angehörigen können beispielsweise die Keime in die Krankenhäuser gelangen. Das macht ihre Bekämpfung letztlich so schwer.

Notwendig ist daher ein umfassender Ansatz, wie ihn nun die Hessische Landesregierung gemeinsam mit Verantwortlichen des Gesundheitswesens intensiv erarbeitet hat. Unser Ansatz reicht von der Beschäftigung von Hygienefachpersonal und deren fachlicher Fortbildung, über Hygienekommissionen in Krankenhäusern, verbindlichen Hygieneplänen, Hygienekontrollen und Meldepflichten, bis hin zur Veröffentlichung der Ergebnisse. Als FDP-Fraktion setzen wir uns für Transparenz in diesem Bereich ein. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich über die Situation informieren können.“

Rentsch betonte, dass es angesichts dieses immensens Gesundheitsrisikos eben nicht ausreichend sei, antibakterielle Türklinken zu installieren oder Empfehlungen für einzelne Desinfektionsmaßnahmen zu geben.

„Es gilt vielmehr, neben verbindlichen Einzelmaßnahmen die zielgerichtete Zusammenarbeit in den hessischen Netzwerken zur Verhinderung multiresistenter Erreger zu institutionalisieren. Über die Hygieneverordnung wird so die Zusammenarbeit von stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen hessenweit festgeschrieben. Das ist uns deswegen auch so wichtig, weil wir Liberale über diese Netzwerke darauf hinwirken wollen, dass die Früherkennung der Keime durch Eingangsuntersuchungen auch leistungsrechtlich verankert wird.“