Hessische Gemeindeordnung

14.10.2011

GREILICH: Grüne Unterstellungen ersetzen keine konkreten Beispiele für angeblichen Änderungsbedarf bei § 121 HGO

„Anstatt wirre Falschmeldungen zu verbreiten, sollten sich die Grünen lieber darauf konzentrieren, konkrete Beispiele dafür zu finden, wo Kommunen durch die bestehende Fassung des § 121 HGO tatsächlich in ihrem lokalen Engagement für die erneuerbaren Energien gehindert worden sein sollen“, erklärte heute der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher der Fraktion ist: „Meine Fraktionskollegen und ich haben zahlreiche Gespräche vor Ort in den Kommunen, mit den Spitzenverbänden und den Vertretern der kommunalen Unternehmen geführt. Bislang wurde uns nicht ein einziger Fall zur Kenntnis gebracht, wo sich der § 121 HGO als unüberwindliches Hindernis für eine Beteiligung der Kommunen an der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger erwiesen hat. Stattdessen verkündet die Opposition weiterhin ausschließlich ideologische Gemeinplätze von einer angeblich unmöglichen Energiewende ohne die Kommunen, bleibt aber jeden Beweis dafür schuldig. Auch von einer ‚Verzagtheit‘ kommunaler Energieversorger könne wohl kaum die Rede sein.“

Beispiele, die ein krasses Scheitern kommunaler Betätigung bei wirtschaftlichen Unternehmungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eindrucksvoll belegten, gebe es nämlich durchaus: „Erst kürzlich wurde bekannt, dass eine Biogasanlage einer Stadtwerketochter im südhessischen Mülheim mit Millionen an Steuergeldern fertiggestellt wird, aber aus Wirtschaftlichkeitsgründen niemals in Betrieb gehen wird. Auf diese Form von ‚Schildbürgerstreich‘ der Kommunen können die hessischen Bürgerinnen und Bürger gut verzichten“, so Greilich.

Der pure Wunsch der Kommunen, im freien Markt Geld zu verdienen, rechtfertige eine Änderung der Gemeindeordnung nicht. „Vielmehr sind Liberale der Auffassung, dass Kommunen sparsam mit dem Steuergeld der Bürger umgehen und sich deshalb nicht als Marktteilnehmer betätigen sollten, schon gar nicht in potenziell hochriskanten Auslandsprojekten. Denn es ist eine Binsenweisheit, dass Gewinnmöglichkeiten auf der einen Seite immer auch mit der Gefahr von Verlusten auf der anderen Seite verbunden sind. Das kann und sollte jeder Bürger für sich entscheiden, aber nicht Kommunalbeamte mit fremdem Geld, nämlich dem Geld der Bürger“, so der liberale Innenpolitiker.

Abschließend stellte Greilich klar: „Entgegen der Behauptungen der Grünen in der Einladung zu ihrer Pressekonferenz finden sich im Gesetzentwurf der Koalition keine weiteren Einschränkungen für die kommunale wirtschaftliche Tätigkeit. Die FDP hält vielmehr an dem bewährten Grundsatz ‚Privat vor Staat‘ fest, und das ist auch gut so!“

Das zitierte Beispiel eines kommunalen Millionengrabes in Mühlheim finden Sie beschrieben unter folgenden Link

Zu den Behauptungen, die Energiewende werde angeblich von § 121 HGO behindert, empfehlen wir folgenden Link