Hessische Gemeindeordnung § 121

23.11.2011

Alexander Bauer und Frank Blechschmidt: „Energiegipfel schafft in Hessen hervorragende Grundlage für Verbindung von Ökologie und Ökonomie“ – „Kommunen können sich künftig stärker im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für erneuerbare Energien engagieren“

„Der hessische Energiegipfel unter der Leitung von Ministerpräsident Volker Bouffier ist ein großer Erfolg für unser Land. Er bildet eine hervorragende Grundlage für die Verbindung von Ökologie und Ökonomie. Der bundesweit einmalige Abschluss zur Umsetzung der Energiewende hat die Weichen für eine langfristig sichere, umweltschonende, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung in Hessen gestellt. CDU und FDP haben sich darauf verständigt, die im Rahmen des Energiegipfels beschlossenen Möglichkeiten zur energiewirtschaftlichen Betätigung der Kommunen durch eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zu ermöglichen. Aufgrund der Änderung des § 121 HGO können Kommunen sich künftig stärker im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für erneuerbare Energien engagieren“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer, und der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank Blechschmidt, zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung.

„Der Grundsatz der Subsidiarität wird nicht aufgegeben. Die Beteiligung der Gemeinde soll einen Anteil von fünfzig Prozent nicht übersteigen. Damit stellen wir sicher, dass die Interessen privater Unternehmen ausreichend berücksichtigt werden und Kommunen keine unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken eingehen. Zugleich wird jedoch die Zusammenarbeit der Kommune mit privaten Dritten forciert und – sofern kein Dritter Interesse hat – den Kommunen die energiewirtschaftliche Tätigkeit einfacher als bisher ermöglicht. Ergibt eine Markterkundung, dass Private sich nicht beteiligen wollen, können Kommunen ihren Anteil entsprechend erhöhen. Insbesondere das Engagement von Bürgern, die sich für eine energiewirtschaftliche Betätigung zusammenschließen wollen, soll durch die Neuregelung erleichtert werden. Wir haben die Wünsche der Kommunen gehört und einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der aber auch den Grundsatz ‚Privat vor Staat‘ berücksichtigt“, so Blechschmidt.

„Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie der hieraus gewonnenen Energie. Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung wird insbesondere Kommunen des ländlichen Raums bei der Neuaufnahme von Energieprojekten helfen. Die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern kann dazu beitragen, dass die Akzeptanz für energiewirtschaftliche Projekte vor Ort erhöht wird. Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung wird dazu beitragen, dass die Potentiale für erneuerbare Energien besser und schneller genutzt werden und Hessen zu einem Nachhaltigkeitsland wird“, so Bauer.