Herbsterlass

28.03.2014

HAHN: Rückwirkende Anwendung für Haushalte 2014 ist Willkür und eine Missachtung der Kommunalparlamente

Große Sorgen um die kommunale Haushaltssituation in diesem Jahr macht sich der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN. Wegen erkennbarer Differenzen im Umgang mit den Kommunen zwischen Innenminister Beuth und Finanzminister Dr. Schäfer hat er heute an den Innenminister Beuth einen Brief geschrieben. In diesem fordert er:

„Haushalte für 2014, die bereits ohne Kenntnis des neuen Erlasses von den Kommunalparlamenten beschlossen wurden, dürfen nicht unter die Geltung der neuen Regelungen fallen. Denn Kommunen deren Kommunalaufsicht bei der Genehmigung schnell war, brauchen nun nicht mehr nacharbeiten, während Kommunen, deren Genehmigungsbehörde langsamer war, gekniffen sind. Das ist völlige Willkür. Der richtige Zeitpunkt für die Anwendung eines Erlasses muss doch der Beschluss der Kommunalparlamente sein. Beachtet man diese Beschlüsse nicht, dann entwertet man die demokratischen Strukturen der Kommunen endgültig und macht die Mandatsträger zu Abnickern der Landespolitik.

Zusätzlich fördert diese Vorgehensweise die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger, wenn diese bis Mitte des Jahres einen zweiten Steuerbescheid der Gemeinde erhalten, der die Zwangserhöhungen beinhaltet. Wir fordern die Landesregierung auf, über die Frage der Rückwirkung, den Steuererhöhungszwang und die Zeitpunkte der Jahresabschlüsse erneut zu entscheiden. Wo ist als Alternative zur Steuererhöhung denn die Hebung von Einsparpotentialen, die es in vielen Kommunen auch gibt, festgeschrieben? In der derzeit gültigen Fassung des Erlasses wird der Erlass zum Symbol der Missachtung kommunaler Mandatsträger vor Ort.“