Hells Angels-Verbot

05.03.2013

GREILICH: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Linie der Hessischen Landesregierung

„Dass die Verbotsverfügungen des Hessischen Innenministers gegenüber zwei hessischen Chaptern des berüchtigten Rockerclubs ‚Hells Angels‘ vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigt wurden, ist ein deutliches Zeichen, dass hier allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz solide argumentiert und konsequent gehandelt wurde“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, erklärte weiter:

„An einem konsequenten Auftreten des Rechtsstaates gegenüber Vereinigungen mit deutlichen Bezügen zu kriminellen Aktivitäten führt letztlich kein Weg vorbei. Dass Verbote stets nur das letzte Mittel sind und selbstverständlich von Betroffenen gerichtlich überprüft werden können, ändert nichts an der Tatsache, dass es seitens der Gesellschaft klare Leitlinien geben muss, welche Art von Verhalten nicht tolerierbar ist. Diesen Weg ist der hessische Innenminister Boris Rhein nach intensiver Prüfung und Vorbereitung gegangen.“

„Die Oppositionsfraktionen scheinen sich allerdings angesichts des Wahlkampfs schon in einer Art Rausch zu befinden. Dies lässt sich vor allem an den unüberlegten Pressemitteilungen im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidung ablesen. Hier wurde ohne Rücksicht auf die alleinige Beurteilungskompetenz des zuständigen Gerichts und mit klarer Häme versucht, Stimmung im Sinne der Opposition zu machen. Diese Art der politischen Auseinandersetzung auf Kosten der hessischen Polizei fällt den Vertretern der Opposition jedoch nun zunehmend auf die Füße“, so Greilich.