Heimgesetz/Pflegeschutzgesetz

10.06.2010

„Die hessische Landesregierung arbeitet bereits an einem Hessischen Pflegeschutzgesetz“, sagte der jugend- und behindertenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Hans-Christian Mick, aus Anlass des heute erneut vorgestellten Gesetzentwurfs der SPD zum selben Thema.

Es bestehe derzeit kein Grund zur Eile bei der Erarbeitung des Gesetzes, da das Bundesgesetz bis zum In-Kraft-Treten des Landesgesetzes gelte, führte Mick aus. „Bei einem solch sensiblen Thema geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das sind wir den Betroffenen schuldig, denn sie stehen als Pflegbedürftige selbstverständlich im Vordergrund.“

Mick machte deutlich, dass die Bereiche Bürokratieabbau und die Deckung des Fachkräftebedarfs auch für die FDP-Fraktion von Wichtigkeit sind und sagte abschließend, dass man den vorgelegten Gesetzentwurf daraufhin prüfen werde, ob darüber hinaus noch weitere Schnittmengen bestünden.

„Trotz notwendiger Regelungen und der Sicherung von Qualitätsstandards, wird die FDP-Fraktion darauf Wert legen, dass es keine unnötige Bürokratisierung bei einer Neuregelung gibt, die noch mehr Zeit von zu Pflegenden abzieht “, so Mick abschließend.