Heckwarnanlagen

  • Posse um die Verwendung verkehrsleitender Warntafeln bei Unfällen muss endlich beendet werden
  • Minister Beuth und Al-Wazir mussten trotz offensichtlicher überflüssiger Gefährdung der Einsatzkräfte erheblich zum Handeln gedrängt werden, bieten aber nur unzureichende Lösung

Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Einsatz verkehrsleitender Heckwarnsysteme durch die hessischen Feuerwehren erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Erst verschläft der Verkehrsminister eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 und dann wird eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einfach aufgehoben, ohne die Folgen dieses Handelns zu überblicken: Dass die Posse um die Verwendung verkehrsleitender Warntafeln bei Unfällen oder anderen Gefahrenlagen durch die hessischen Feuerwehreinsatzkräfte nun wenigsten teilweise beendet wurde, ist eine positive Nachricht, auch wenn die Minister Beuth und Al-Wazir erst erheblich zum Handeln gedrängt werden mussten. Am Ende sind wir nun immerhin froh, dass nach einer monatelangen, völlig unnötigen und alleine von den zuständigen Ministern zu vertretenden Hängepartie offenbar eine Lösung gefunden wurde, die eine überflüssige Gefährdung der Einsatzkräfte und der anderen Verkehrsteilnehmer zumindest bei bestehenden Anlagen wieder beseitigt. Trotzdem ist die Angelegenheit nicht befriedigend gelöst, da der neue Erlass der Landesregierung nur Bestandsschutz für bereits bestehende Anlagen gewährt. Jedoch ist die Beschaffung neuer und die Ersetzung auszumusternder Anlagen danach nicht möglich, sogar bereits bestellte, aber noch nicht ausgelieferte Systeme dürfen nicht in Dienst gestellt werden. Das ist schlicht ein Schildbürgerstreich der Minister Beuth und Al-Wazir.“

Greilich weiter:

„Offen bleibt jedoch nach wie vor die Frage, was diese Landesregierung und allen voran Minister Al-Wazir eigentlich in den vergangenen drei Jahren gemacht hat, in denen sie von der Rechtsänderung auf Bundesebene wusste, die Aufhebung des alten Erlasses ausbrütete und dabei die Notwendigkeit einer neuen Regelung offensichtlich grob fahrlässig außer Acht ließ. Alle Beteiligten können nur froh sein, dass dieser laxe Umgang mit der Sicherheit derer, die zur Rettung anderer viel riskieren, keine schwerwiegenderen Folgen gehabt hat. Ein Verdienst der Landesregierung ist dies jedenfalls nicht.“