Haus des Jugendrechts

10.12.2010

Stefan Müller: Haus des Jugendrechts bietet Bündelung von Prävention, Strafverfolgung, Strafvollstreckung und Opferschutz
„Mit dem Haus des Jugendrechts in Wiesbaden werden zum ersten Mal in Hessen Prävention, Strafverfolgung und Strafvollstreckung sowie der Opferschutz gebündelt.“

„Damit werden jugendlichen Straftätern früh und schnell die richtigen Hände gereicht um Straftaten zu verhindern, begangene Straftaten zeitnah zu sanktionieren und zukünftigem strafbaren Verhalten entgegenzuwirken“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan Müller.

Die FDP habe immer dafür geworben, die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zu bündeln. „Heute wird dies in die Tat umgesetzt. Im ersten hessischen Haus des Jugendrechts sind ständig alle wichtigen Ansprechpartner kurzfristig erreichbar und könnten unbürokratisch zusammenwirken. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt, dem Straftäter und seinem Fehlverhalten individueller begegnet und die Motive könnten besser eingeschätzt werden. Dazu zählten ein schwieriges soziales Umfeld ebenso wie Integrationsschwierigkeiten, schulische Misserfolge oder mangelnde Zuwendung der Eltern“, erläuterte Müller.

Gerade bei jugendlichen Straftätern habe die Politik eine besondere Verantwortung. „Jugendliche müssen merken, dass wenn sie einen Gesetzesverstoß begehen, die Sanktion auch zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang erfolgt. Im Haus des Jugendrechts ist die Grundlage für eine schnellere Reaktion jetzt gelegt.“