Hartz-IV-Regelleistungen

09.02.2010

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ganz klar muss heute festgehalten werden: Das Karlsruher Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ehemalige rot-grüne Bundesregierung“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag,  zum Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder.

Weiter sagte Rentsch:
„Es bestätigt sich die Haltung der FDP: Bei einer bedarfsabhängigen Leistung ist eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zwingend erforderlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Kinder. Die prozentuale Ableitung des Satzes für Kinder vom Regelsatz für Erwachsene ist deshalb ebenso falsch wie pauschale Forderungen nach einer Erhöhung der Regelsätze. Der richtige Bedarf für Erwachsene wie Kinder muss nun einer sachgerechten, eigenständigen Bewertung unterzogen werden. Die Voraussetzungen hierzu muss die Bundesregierung sorgfältig prüfen. Sie muss zügig im Sinne der Betroffenen handeln.

Aus unserer Sicht ist es ganz wichtig, dass alle Kinder, natürlich auch die aus Hartz-IV-Familien, gesellschaftlich partizipieren können. Kinder dürfen nicht unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern leiden.“

Trotzdem sei auch klar, dass aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen nun der Startschuss für eine Gesamtrevision der Hartz-IV-Reform gefallen sei. „Den Staat kostet Hartz-IV fast doppelt so viel, wie geplant. Deshalb muss nun alles auf den Prüfstand, ob die Mittel auch sinnvoll und im Sinne der Betroffenen eingesetzt werden“, erklärte Rentsch.

Es sei nun Aufgabe der Bundesregierung nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts die weitere Ausgestaltung kurzfristig zu klären.