Hartz IV – Gesetze

27.01.2010

„Die Arbeitsmarktpolitik muss den Grundsätzen des ‚Förderns und Forderns’ Rechnung tragen“, erklärte René Rock, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, heute im Hessischen Landtag.

Das von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte SGB II, das vor allem unter dem Namen „Hartz IV“ bekannt ist, sollte dazu führen, dass staatliche Unterstützung nur im Zusammenspiel mit der Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Leistungsempfänger gewährt werde. Jetzt gehe es darum zu überprüfen, ob das Ziel des Gesetzgebers erreicht worden sei und inwieweit die staatliche Förderung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert werden könne.

„Dass wir über die Überprüfung und Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen diskutieren, ist bei diesem wichtigen Thema selbstverständlich“, so Rock. Die Kosten dieser staatlichen Unterstützung würden den Steuerzahler in erheblichem Maße belasten. Zudem sehe das SGB II zwar auf verschiedenen Stufen Maßnahmen vor, die staatliche Unterstützung bei Unterlassen der Mitwirkungspflicht – sogar bis auf Null – zu reduzieren. Diese Maßnahmen würden jedoch von den Trägern sehr zögerlich angewendet.

„Die notwendige Debatte darf aber nicht dazu führen, dass wir diejenigen, die in der Wirtschaftskrise Abstiegsängste haben, verunsichern“, betonte Rock.