Halbjahresbilanz Schutzschirm

19.09.2014

HAHN: Zahlen bestätigen Erfolg des Kommunalen Schutzschirms – „Rosenmontagserlass“ ist Gefahr für kommunale Selbstverwaltung und Freiheit der kommunalen Mandatsträger

Der haushalts- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN, sieht sich durch die heute präsentierten Zahlen der Halbjahresbilanz des Schutzschirms darin bestätigt, dass sich der Kommunale Schutzschirm als geeignete Maßnahme zur Unterstützung von Kommunen mit hohen Kreditverbindlichkeiten in der Praxis bewährt: „Die vorgelegten Zahlen belegen, dass die hessischen Kommunen bereits große Anstrengungen zur Konsolidierung ihrer Haushalte leisten. Wir werten den hohen Anteil an Kommunen, die aktuell deutlich über dem Soll liegen als ein hervorragendes Signal für die gesamte kommunale Familie. Der derzeitige Erfolg des Kommunalen Schutzschirms geht auf eine angemessene Ausgestaltung der Maßnahme durch die schwarz-gelbe Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode zurück. Sowohl die Teilnahme nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, als auch die Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen auf Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung tragen eine klare liberale Handschrift. Diese Grundpfeiler sind der Schlüssel des Erfolgs des kommunalen Schutzschirms, der nun nicht durch eine kommunalfeindliche Politik gefährdet werden darf.“

Weiter erklärte Hahn:

„Es sollte nicht vergessen werden, dass die Grünen diese Ausgestaltung des Schutzschirms in der vergangenen Legislaturperiode nicht mitgetragen haben. Nun hat die CDU mit ihrem neuen Koalitionspartner den sogenannten „Rosenmontagserlass“ beschlossen, der viele der bisherigen Prinzipien konterkariert, indem er die kommunale Selbstverwaltung und die Freiheit der kommunalen Mandatsträger gefährdet. Wir fordern die Landesregierung und insbesondere Finanzminister Schäfer auf, sich nicht bloß für die aktuellen Zahlen zu feiern, sondern auch aus dieser Entwicklung zu lernen: Der Schutzschirm in seiner jetzigen Ausgestaltung wirkt, indem er die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung angemessen unterstützt.

Durch den „Rosenmontagserlass“ werden sich die guten Rahmenbedingungen jedoch ändern. Entsprechend lehnen wir einen Automatismus zur jährlichen Steuererhöhung mit Nachdruck ab und sprechen uns auch gegen eine Versagung der Haushaltsgenehmigung bei nicht vorliegenden Jahresabschlüssen bis Ende 2015 aus.“