HAHN zum NSU-Abschlussbericht
- politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der NSU-Taten endet nicht mit Abschlussbericht
- Freie Demokraten legen ergänzende Handlungsempfehlungen vor
- Verfassungsschutz braucht wirksame parlamentarische Kontrolle
WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses erklärte der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Mit dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses darf die politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Taten des NSU nicht enden. Weder dieser Bericht noch das Urteil des OLG München können das Leid der Opfer und Hinterbliebenen vergessen machen. Bereits im Oktober 2012 habe ich mich anlässlich der Einweihung des Halitplatzes in Kassel im Namen der Hessischen Landregierung bei der Familie Yozgat für das Versagen der Sicherheitsbehörden und die zu Unrecht erfolgten Verdächtigungen entschuldigt.
Es ist die vordringliche Aufgabe der Politik, diese Fehler zu beheben und alles dafür zu tun, dass sich eine solche Mordserie in Deutschland nicht wiederholen kann. Daher bin ich dankbar, dass es zumindest gelungen ist, ein gemeinsames Vorwort aller Fraktionen dem Bericht voranzustellen. Wie auch schon andere Untersuchungsausschüsse des Bundestages bzw. anderer Landtage hat der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags festgestellt, dass es Korrekturbedarf bei der Arbeit verschiedener Sicherheitsbehörden und in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gibt.“
Dr. h.c. Hahn weiter: „Leider hat die schwarz-grüne Landesregierung insbesondere bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes nur wenig Interesse gezeigt, aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Somit besteht in Hessen weiterhin Handlungsbedarf, wenn wir aus den Taten des NSU Lehren ziehen wollen.“
Ergänzend zu dem Bericht der schwarz-grünen Landesregierung haben die Freien Demokraten in ihrem abweichenden Bericht deshalb weitere Handlungsempfehlungen vorgeschlagen: „Es ist dringend geboten, dass wir die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern. So bedarf es weiterer Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission, wie beispielsweise einem Zutrittsrecht zu den Dienststellen und einem Befragungsrecht der Mitarbeiter. Zusätzlich – und das wäre eine Konsequenz aus den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses – bedarf es klarer Regelungen zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung, um künftig das Ermessen der Landesregierung, wann und was sie der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet, zu Gunsten der parlamentarischen Kontrolle einzugrenzen. Deshalb sollte auch der Verdacht von Straftaten an und von Mitgliedern des Landesamtes für Verfassungsschutz, wenn sie in Ausübung des Dienstes begangen wurden oder – außerdienstlich begangen – geeignet sind, die Dienstausübung ernsthaft zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Dienstes ernsthaft zu berühren als Vorgang von besonderer Bedeutung definiert werden. Damit hätte der Innenminister Bouffier die Parlamentarische Kontrollkommission frühzeitig und umfassend über die Causa Temme unterrichten müssen.“