HAHN zu den Ergebnissen der Volksabstimmung
- FDP-Vorschläge sind Spitze
- Wollten Reform, die den Namen verdient
WIESBADEN – Zu den Ergebnissen der Volksabstimmung über die Änderungen der Hessischen Verfassung erklärt der Obmann der FDP in der Verfassungsenquete Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Wir Freien Demokraten freuen uns über die Zustimmung zu allen vorgeschlagenen Änderungen der Hessischen Verfassung. Wir haben uns von Beginn an aktiv in den Prozess eingebracht, ob in die Beratungen der Enquetekommission oder als Mitantragsteller der gemeinsamen 15 Änderungsgesetze. Wir wollten eine Reform, die den Namen verdient, die unsere über 70 jährige Hessische Verfassung von nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften befreit, die Grundlage für eine moderne Staatsstruktur schafft und den Menschen in Hessen mehr Bürgerrechte zuerkennt. Mit der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger wird dieser erste Schritt notwendiger Reformen der Hessischen Verfassung abgeschlossen.“
Hahn weiter: „Besonders freue ich mich, dass mit dem Datenschutzgrundrecht (Art. 12a) und dem Staatsziel Infrastruktur (Art. 26d) zwei von den Freien Demokraten vorgeschlagenen Änderungen landesweit mit 90,9% bzw. 90,0% die höchsten Zustimmungswerte erhalten haben. Für die Zukunft müssen wir beachten, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Modell der Staatsziele nicht ausnahmslos klug finden. Viele sehen in Staatszielen eine Einengung der Entscheidungsfreiheit in vielen Einzelfällen.“