Gutachten zum Länderfinanzausgleich

27.09.2010

„Der Länderfinanzausgleich muss eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Gebietskörperschaften sicherstellen. Daher müssen wir ihn entsprechend anreizorientiert und gerecht gestalten sowie sicherstellen, dass er zwischen bundesstaatlicher Eigenverantwortung und bundesstaatlicher Solidarität vermittelt – wie auch vom Grundgesetz verlangt. Dies ist im gegenwärtigen System jedoch nicht der Fall, weswegen wir eine Neuordnung anstreben. Während die Geberländer den größten Teil jedes hinzuverdienten Euros in den Länderfinanzausgleich einzahlen, verliert ein Nehmerland seinerseits erhebliche Transfermittel, wenn es aus eigener Kraft leistungsfähiger wird. Daher ist es weder für die Geber- noch für die Nehmerländer attraktiv, sich um eine Steigerung der Finanzkraft zu bemühen“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zu dem heute in Wiesbaden gemeinsam mit Prof. Hanno Kube (Johannes Gutenberg Universität Mainz) vorgestellten Gutachten zum bundesstaatlichen Finanzausgleich.

In dem von den drei FDP-Landtagsfraktionen aus Bayern, Baden-Württemberg sowie Hessen beauftragten Gutachten kommt Prof. Kube zu dem Ergebnis, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig sei und somit gegen das Grundgesetz verstoße. Der Fraktionsvorsitzende betonte, dass es nicht zu vermitteln sei, dass die Geberländer unter großen Anstrengungen ihre eigenen Haushalte konsolidieren, während die Nehmerländer mit Mitteln des Länderfinanzausgleichs Leistungen erbringen, die in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg schon lange nicht mehr gewährt werden können. „Niemand bestreitet die Grundsolidarität der Länder untereinander. Im Interesse unserer Bundesländer und in Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen ist die bestehende Situation jedoch nicht länger hinnehmbar. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Ausgleichsmittel in Zukunft von den Nehmerländern in die Entwicklung und Stärkung ihrer eigenen Wirtschaftskraft investiert werden. Dies wollen wir zunächst in den entsprechenden Gremien mit den Nehmerländern in Verhandlungen einvernehmlich erreichen. Da jedoch nicht davon auszugehen ist, dass wir uns gegen die Mehrheit der Nehmerländer mit Argumenten durchsetzen, erscheint eine Klage als Ultima Ratio unausweichlich. Das Gutachten von Prof. Kube bestätigt uns dabei in der Annahme, dass wir das Grundgesetz als auch das Bundesverfassungsgericht auf unserer Seite haben“, erklärte Rentsch.

Anlage:
Ergebnisse LFA-Gutachten