Gutachten des dbb zu Beamtenbesoldung

14.03.2016

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des dbb Hessen, in der das Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Dr. Battis zur Beamtenbesoldung in Hessen präsentiert wurde, erklärte der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „‎Die Ausführungen von Professor Battis lassen keine Zweifel mehr daran, dass die schwarz-grüne Landesregierung die klaren Vorgaben, die das Verfassungsgericht in drei richtungsweisenden‎ Entscheidungen für die Beamtenbesoldung aufgestellt hat, konsequent ignoriert: So liegt wahrscheinlich nicht nur eine verfassungswidrige Unteralimentation insbesondere in den unteren Besoldungsstufen und im Vergleich zum Tarifbereich bzw. den Lohnsteigerungen vor; vor allem hat Schwarz-Grün keinerlei Begründung für die pauschale Festlegung für mehrere Jahre geliefert. Das Bundesverfassungsgericht fordert aber genau eine solche Prozeduralisierung der Entscheidungen im Bereich des Besoldungsrechts. Der allgemeine Hinweis ‎auf die Schuldenbremse reicht eben nicht, was auch mit Blick auf die derzeitige Haushaltssituation, die Rekordsteuereinnahmen und die erheblichen Mehrausgaben an anderer Stelle nachvollziehbar ist. Damit ist das Vorgehen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen eindeutig verfassungswidrig.“

Wolfgang GREILICH, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, ergänzte: „‎Wir begrüßen ausdrücklich, dass der dbb Hessen in der Diskussion nunmehr auch fachliche Expertise von außerhalb eingeholt hat. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren stets betont, dass ‎natürlich die Schuldenbremse eingehalten und der ausgeglichene Haushalt erreicht werden muss. Es kann aber nicht sein, dass dies durch ein verfassungswidriges Sonderopfer passieren soll. Was Schwarz-Grün macht ist nicht weniger als eine einseitige Lohnkürzung auf fünf Jahre.

Die Landesregierung muss jetzt reagieren. Der dbb hat heute sogar noch einmal ein Gesprächsangebot unterbreitet, auf das CDU und Grüne unbedingt eingehen müssen. Ansonsten ist eine Klage des dbb unvermeidlich und der Erfolg dieser auch äußerst wahrscheinlich. Nach nunmehr zwei Jahren muss die Landesregierung endlich ihren verfassungswidrigen Weg aufgeben und zu einem ordentlichen Umgang mit den Beamten zurückkehren!“