Grundsteuerbremse

25.01.2017
  • Grundsteuererhöhungsspirale muss durchbrochen werden
  • Maximalgrenze in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden festlegen
  • Nebenkosten für Mieter und Eigentümer begrenzen

„Mieter und Eigentümer haben in den vergangenen Jahren enorme Steigerungen bei den Nebenkosten hinnehmen müssen. Während in Sonntagsreden immer wieder bezahlbares Wohnen angemahnt wird, haben die Erlasse des Innenministers und die Anhebung der Nivellierungshebesätze im Kommunalen Finanzausgleich in Hessen eine Erhöhungsspirale der Grundsteuern in Gang gesetzt: Der Landesdurchschnitt der Grundsteuer B hat sich dabei von unter 300 Punkten in 2012 auf mehr als 400 Punkte im Jahr 2016 erhöht. Alleine im Jahr 2015 erhöhten 78 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B um mindestens 100 Punkte. Nun planen erneut ein Drittel der Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern weitere Erhöhungen. Diese Erhöhungsspirale müssen wir endlich durchbrechen“, erklärte der finanz- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Wir freuen uns, dass der Präsident des Bundes der Steuerzahler und der Hauptgeschäftsführer der VhU unsere Initiative unterstützen, denn die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Hessen hat sich von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen, zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird diese Entwicklung ein Hemmnis für den Wohnungsbau und hindert Familien zunehmend daran, Wohneigentum zu erwerben und damit fürs Alter vorzusorgen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, eine Höchstgrenze für die Grundsteuer festzulegen. Diese soll gutachterlich in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Denkbar wäre ein prozentualer Aufschlag auf den durchschnittlichen bundesweiten Grundsteuerhebesatz. Hierdurch würde vermieden, sich einmalig auf eine statische Grenze festlegen zu müssen, die dann immer wieder angepasst werden müsste. Eine solche Grenze erlaubt das Grundsteuergesetz des Bundes den Ländern ausdrücklich. Eine so gefundene Höchstgrenze würde die Steuererhöhungsspirale dämpfen und wäre zum Wohle von Mietern, Eigentümern und der hessischen Wirtschaft.“