Grundsätze des Rechtsstaates sind einzuhalten

26.04.2018
  • Aktuelle Stunde der FDP
  • Gesetzesbindung der Verwaltung darf keinesfalls missachtet werden

WIESBADEN – Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT, hat das Verhalten der Stadt Wetzlar im Zusammenhang mit einer NPD-Veranstaltung gerügt: „Das Agieren der Stadt Wetzlar und des Regierungspräsidiums Gießen bei der Zurverfügungstellung der Stadthalle für eine Veranstaltung der NPD und den zugrundeliegenden gerichtlichen Entscheidungen geben uns Freien Demokraten Anlass zur Sorge. Im demokratischen Rechtsstaat ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Deshalb sind verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu beachten und umzusetzen. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht daher klare Worte zur Nichtbeachtung seiner Entscheidung gefunden. Aber nicht nur die Stadt Wetzlar und das Regierungspräsidiums Gießen auch das Regierungspräsidium Kassel scheint es mit der Bindung an Recht und Gesetz nicht so ernst zu nehmen. Wenn das Regierungspräsidium Kassel eine (rechtlich fehlerhafte) Mitteilung einer Behörde, hier des BaMF, höher bewertet, als eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, ist das aus Sicht der Freien Demokraten sehr befremdlich und nicht hinnehmbar.“

Dr. Blechschmidt weiter:

„Grundsätze des Rechtsstaates sind einzuhalten und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist Folge zu leisten – auch wenn es manchmal weh tut und man einer rechtsextremen Partei wie der NPD ein öffentliches Gebäude für einen Wahlkampfauftritt überlassen muss.“ Blechschmidt stimmte dem Hessischen Richterbund zu, der zu der Sache geschrieben hatte: „Im demokratischen Rechtsstaat obliegt die verbindliche Anwendung und Auslegung von Recht und Gesetz den unabhängigen Gerichten. Die Gesetzesbindung der Verwaltung darf keinesfalls missachtet werden.“