Greilich zum Untersuchungsausschuss „Palantir“

  • Von der Landesregierung vorgelegte Akten sind unvollständig
  • Abgegebene Vollständigkeitserklärung ist falsch
  • Landesregierung behindert Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses

Zur Vernehmung des Leiters des Projektteams „Plattform Staatsschutz“. In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses erklärte der Ausschussobmann und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH: „Im Zuge der heutigen Zeugenvernehmung hat sich herausgestellt, dass dem Untersuchungsausschuss wohl nicht die vollständigen Akten zum Vergabeverfahren Palantir vorgelegt wurden. Der als Zeuge vernommene Leiter des Projektteams bestätigte – trotz angegebener großer Erinnerungslücken – dass es im Zuge der Erstellung des Vermerkes über die Ergebnisse der Markterkundung, der auf den 24. Oktober 2017 datiert ist, mehrere Vorabversionen gegeben haben muss, die der mit der rechtlichen Beurteilung beauftragten Anwaltskanzlei zur Vorbereitung des umfangreichen Gutachtens, dass interessanterweise auch vom 24. Oktober 2017 stammt, vorgelegen haben müssen. Weder diese Versionen noch der begleitende Schriftwechsel zwischen den beteiligten Dienststellen des Landes und der Anwaltskanzlei finden sich in den Akten, die die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt hat.“

Greilich weiter: „Abgesehen davon, dass die Frage, wie die abschließende Beurteilung der Marktlage zustande kam, erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des gesamten Vergabeverfahrens hat, stellt sich die Frage, wer in der Landesregierung letztlich für die insoweit unvollständige Vorlage der Akten verantwortlich ist. Schließlich hat der Chef der Staatskanzlei nach Mitteilung der Ausschussgeschäftsführung mit am 21. September 2018 eingegangenen Schreiben mitgeteilt, die Akten seien vollständig vorgelegt worden, entsprechende Vollständigkeitserklärungen der zuständigen Abteilungsleiter und der nachgeordneten Behörden lägen vor.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich die fehlenden Aktenbestandteile vorzulegen und aufzuklären, wie es zur Abgabe mindestens einer unrichtigen Vollständigkeitserklärung kam und wer hierfür verantwortlich ist. Solange dies nicht geschieht muss die Landesregierung mit dem Vorwurf leben, die Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss zu behindern“, so Greilich abschließend.