GREILICH zum Thema „Einbürgerung von Extremisten“
- Freie Demokraten begrüßen strengere Regeln für Einbürgerung potentieller Extremisten
- Absenkung der Altersgrenze auf 14 Jahre für Überwachungsmöglichkeiten erscheint sinnvoll
WIESBADEN – Anlässlich der Ankündigung des hessischen Innenministers, mit strengeren Regeln eine Einbürgerung von Extremisten verhindern zu wollen, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Es handelt sich hierbei um bemerkenswerte Vorschläge des hessischen Innenministers. Insbesondere der Vorschlag einer Abkühlfrist ist nachvollziehbar und erscheint sinnvoll als eine Art Bewährungszeit.“ Zur Überwachung von Kindern und Jugendlichen sagte Greilich: „Eine generelle Überwachungsmöglichkeit für den Verfassungsschutz schon für Kinder ist nicht akzeptabel. Aber eine behutsame Absenkung der Altersgrenze von derzeit 16 auf 14 Jahre analog zur Altersgrenze für die Strafmündigkeit erscheint angesichts der bekannten Fälle sinnvoll.”
Hintergrund: Eine Einbürgerung von Männern und Frauen mit einer extremistischen Vergangenheit ist nach derzeitiger Rechtslage möglich, wenn diese sich glaubhaft von verfassungsfeindlichen Ideen distanzieren.
Hessens Innenminister Beuth hatte eine Abkühlfrist von fünf Jahren gefordert – danach solle eine mögliche Einbürgerung erst geprüft werden, wenn jemand fünf Jahre nicht mehr von den Sicherheitsbehörden als Extremist wahrgenommen worden sei. Außerdem solle die derzeitige Altersgrenze von 16 Jahren für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf 14 Jahre gesenkt werden.