GREILICH zum Polizeiskandal

  • Innenminister Beuth hat gestörtes Verhältnis zum Landeskriminalamt
  • Erlass sah Einschaltung des LKA frühzeitig vor
  • Gefahr für die Sicherheit in Hessen

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Sitzung des Innenausschusses sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH: „ Es stellt sich die Frage, wie lange Innenminister Beuth noch im Amt bleiben kann. Nachdem im Untersuchungsausschuss zum Vergabeverfahren ‚Palantir‘ schon festzustellen war, dass der Minister aus letztlich nicht stichhaltigen Gründen das Landeskriminalamt ausbootete, kommt in Zusammenhang mit dem Polizeiskandal zum Vorschein, dass der Innenminister offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zu den Ermittlern des LKA hat.“

Greilich weiter: „Anders ist es nicht zu erklären, dass mit Wissen des Innenministers entgegen den einschlägigen eigenen Bestimmungen aus dem Innenressort das LKA nach Bekanntwerden der rechtsradikalen Tendenzen bei der Frankfurter Polizei bei den Ermittlungen wegen dem Drohbrief an die im NSU-Verfahren tätige Anwältin im September noch immer nicht das LKA mit den Ermittlungen beauftragt wurde. Dabei wäre nach dem einschlägigen Erlass des Innenministers die Einheit zur Aufklärung von Amtsdelikten und internen Ermittlungen beim LKA schon ganz am Anfang zwingend einzuschalten gewesen, als erkennbar wurde, dass ‚der Tatbestand geeignet ist, in der Öffentlichkeit Aufsehen bzw. Beunruhigung zu erzeugen‘ und weil es sich um Ermittlungen gegen Polizeibeamte ‚in Fällen von herausragender oder erheblicher Bedeutung‘ handelt.“

Greilich abschließend: „Bedenkt man weiter, dass der Kriminalpolizeiliche Meldedienst aus guten Gründen zentral beim LKA angesiedelt ist, um unter anderem überregionale Muster und Verknüpfungen rechtzeitig erkennen zu können und auch den Abgleich mit bundesweiten Erkenntnissen vornehmen zu können, so ist das Unterlassen der gebotenen Information und Beauftragung des LKAs als Akt zur Gefährdung der Sicherheit in Hessen einzustufen. Wenn der Innenminister nicht dafür sorgt, dass die eigenen Erkenntnisse aus den Polizeipräsidien unverzüglich dem zuständigen Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt werden, dann nützt auch die Beschaffung einer noch so gut funktionierenden Analysesoftware nichts. Eifersüchtige behördeninterne Geheimniskrämerei schwächt unsere Sicherheitsarchitektur.“