Glücksspielstaatsvertrag

  • Landesregierung muss echte Reform des Glücksspielwesens vorantreiben
  • Solide rechtsstaatliche Lösung längst überfällig
  • MP Bouffier soll bei Jahreskonferenz der Regierungschefs eigenes Glücksspielgesetz zur Diskussion stellen

WIESBADEN – Anlässlich der dringenden Notwendigkeit einer Reform des Glücksspielwesens erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die Erkenntnis, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag der Länder krachend escheitert ist, hat sich mittlerweile auch innerhalb der hessischen Landesregierung durchgesetzt. Der gesamte Bereich des Glücksspiels bewegt sich in Deutschland derzeit irgendwo zwischen Wild-West, wirkungsloser Verbotspolitik und rechtswidrigen Regulierungsversuchen durch die politischen Entscheidungsträger. Dass das hessische Innenministerium ein Konzept entwickelt hat, das durchaus als solide Grundlage für eine zukunftsfähige Fortentwicklung des deutschen Glücksspielrechts gelten kann, ist zwar lobenswert, aber alleine keinesfalls ausreichend, um das jahrelange Politikversagen wettzumachen. So konnte auch im Zuge der Sondersitzung der Chefs der Staatskanzleien Anfang Juli keine Einigung unter den Ländern bezüglich einer soliden rechtsstaatlichen Regelung erzielt werden. Wir fordern daher Ministerpräsident Bouffier auf, das Thema auf die Agenda der Jahreskonferenz der Regierungschefs Anfang Oktober zu setzen und bis dahin ein eigenes Glücksspielgesetz zu entwickeln, das zur Diskussion gestellt werden kann. Denn nach Jahren eines Zustands, den sich ein moderner Rechtsstaat nicht dauerhaft leisten kann und darf, muss sich endlich etwas bewegen.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Da sich bedauerlicherweise aktuell nach wie vor keine Lösung bei den Verhandlungen der Landesregierungen abzeichnet, plädieren die Freien Demokraten dafür, dass wenigstens Hessen mit gutem Beispiel vorangeht und die Beschlusslage zur Reform des Glücksspielwesens aus dem Mai-Plenum endlich durch weitere Maßnahmen untermauert. Mit dem Vorschlag eines „minimalinvasiven Eingriffs“ setzt der Großteil der anderen Bundesländer hingegen auf ein kurzsichtiges und unausgegorenes Konzept, bei dem nur die Zahl der Konzessionen erhöht und eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden soll. Im Ergebnis wird damit bloß Flickschusterei an einem Staatsvertrag betrieben, der längst mausetot ist – Rechtsicherheit, Jugend- und Spielerschutz sowie eine sinnvolle Regulierung des Glücksspielmarktes werden auf diese Weise jedoch nicht erreicht. Sollten die anderen Länder nicht bereit sein, einen vernünftigen hessischen Lösungsvorschlag anzunehmen, muss die Landesregierung notfalls über ein Ausscheiden aus dem Staatsvertrag nachdenken.“