Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

20.11.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Rückwirkung wird umgesetzt, Eile und Aktionismus unnötig

„Die Vorwürfe der Opposition, die Landesregierung scheue eine Umsetzung der Rückwirkung bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, entbehren jeder Grundlage. Vielmehr wollen CDU und FDP diese Frage richtigerweise dort regeln, wo sie geregelt werden muss, nämlich im Dienstrecht“, erklärte der zuständige Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Dr. Blechschmidt, der auch Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags ist, erklärte weiter:

„Wir haben bereits umgehend nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung damit begonnen, auch im Hinblick auf diesen Punkt die Planungen für ein 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu ergänzen. Dass eine Umsetzung mit vollständiger Rückwirkung erfolgen würde, wurde zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Vielmehr hat im Lichte der nunmehr erkennbaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Minister Hahn eindeutig erklärt, dass an einer rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit Eheleuten künftig kein Weg vorbeiführen kann.“

Die Vergangenheit habe auch gezeigt, dass gerade im Hinblick auf Fragen der Gleichbehandlung ein großer Konsens im gesamten Landtag möglich sei, wie zuletzt bei der Verabschiedung eines übergreifenden Antrags betreffend die frühere Strafverfolgung von Homosexuellen.

„Allerdings brauchen wir in Bezug auf die Gleichstellung keine Insellösung, sondern regeln dies gemeinsam mit anderen, anstehenden dienst- und versorgungsrechtlichen Fragen in einem umfassenden Gesetzesvorhaben. Da es sich um eine echte Rückwirkung seit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft handelt, entsteht den Betroffenen hierdurch auch kein Nachteil“, so Dr. Blechschmidt.