GKV-Finanzierungsgesetz

15.10.2010

Florian Rentsch: Benachteiligung der hessischen Vertragsärzte bei der Honorarverteilung durch GKV-Finanzierungsgesetz muss geändert werden

„Die Benachteiligung Hessens bei den Ärztehonoraren muss gestoppt werden“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Rentsch:
„Es ist zwar klar, dass die Hauptverantwortung für die ungerechte Honorarverteilung die Kassenärztliche Vereinigung auf Bundesebene trägt. Dennoch wende ich mich mit einem Brief an meinen Parteikollegen, Dr. Philipp Rösler. Darin äußere ich die Bitte, die gesetzliche Grundlage der künftigen Honorarverteilung so zu verändern, dass nachvollziehbare Kriterien, wie z.B. eine Honorarverteilung nach Versichertenzahlen, eine gerechtere Aufteilung zwischen den einzelnen KV-Bezirken ermöglicht werden.

Der derzeitige Regierungsentwurf eröffnet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Verteilungsspielraum, der zu Lasten der Praxen in Hessen geht und dazu führt, dass die hessische Vertragsärzteschaft letztlich die Honorarzuwächse der Kassenärztlichen Vereinigungen anderer Bundesländer finanziert.

Es ist unabdingbar, dass eine solide und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage gesetzlich verankert wird.

Gleichzeitig muss das Modell der Kassenärztlichen Vereinigung, das zu diesen bundesweit unterschiedlichen Vergütungen führt, analysiert werden.

Wir hoffen, dass die Bundesregierung die hessische Änderungsinitiative, die heute im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, unterstützt. Denn eine verbindliche Berechnungsgrundlage, die zu einer bundesweiten Honorargerechtigkeit führt, wird heute und auch in Zukunft dafür sorgen, dass die Vertragsärzteschaft bundesweit die Regelungen der Vergütung akzeptiert.“